Pflegeregress

Mit 1.1.2018 wurde der Pflegeregress abgeschafft. Dieser ermöglichte es den Ländern zur Unterstützung bei den Pflegekosten, auf das Vermögen von stationär gepflegten Personen, deren Angehörigen, Erben und Geschenksnehmer zu greifen.

Das Risiko zur Pflegebedürftigkeit steigt an, da immer mehr Menschen ein höheres Alter erreichen. Bei sozial schwächer gestellten Betroffenen führt das dann oftmals dazu, dass diese ihr ganzes, mühsam erworbenes, aber relativ gering gebliebenes Vermögen verlieren. Die Neuregelung soll dieser Problematik entgegenwirken, Ziel ist die Entlastung dieser Menschen.

Der Rückgriff auf das private Vermögen oder auf das der Verwandten findet dann statt, wenn die Pension und das Pflegegeld eines/r Pflegeheim-Bewohner/in nicht ausreicht, um für die Unterbringung zu zahlen. Dies entlastete bis jetzt die Länder, nun soll der Bund diese Ausfälle abgedeckt. Der Bund verpflichtet sich zu einer Ausgleichszahlung gegenüber den Ländern in der Höhe von EUR 100 Mio. jährlich.

Mit 1.1.2018 wurde nicht nur der künftige Zugriff auf das Vermögen untersagt, sondern auch alle laufenden gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Verfahren eingestellt. Darüber hinaus darf es zu keinen neuen Rückersatzsverpflichtungen kommen. Ist bereits vor dem 31.12.2017 eine Entscheidung ergangen und besteht ein vollstreckbarer Titel, wirkt dieser auch noch 2018. In diesem Fall ist der Rückgriff auch noch bei neuer Gesetzeslage zulässig.

Die Neuregelung im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) verbieten den Rückgriff auf jegliches Vermögen, wie Beispielsweise: Liegenschaften, Häuser, Sparbücher, Wertpapiere, etc. Der Zugriff auf das laufende Einkommen ist wie bisher möglich.

 

Vorteil der Neuregelung

Pflegebedürftigen, die eine geringe Pension und ein geringes Pflegegeld erhalten, müssen die Kosten der Unterbringung in einem Pflegeheim nicht mehr von ihrem eigenen Vermögen zahlen. Auch Verwandte können nicht mehr belangt werden. Die Kosten dieser Personen werden nun vom Bund übernommen.

Nachteil der Neuregelung

Die Abschaffung des Pflegeregresses könnte dazu führen, dass es nun zu einem Ansturm auf die Pflegeheimplätze kommt. Dadurch könnte nicht nur der Platzmangel zum Problem werden, sondern auch das beibehalten der Qualität.