Transparenz ist kein Zufall

Klare Rechnung – gute Freunde. Damit es hinterher kein böses Erwachen gibt, versuchen wir stets, Honorarkosten im Vorfeld so transparent wie möglich zu gestalten. Auch wenn die anwaltlichen Leistungen weitestgehend durch den gesetzlichen Rechtsanwaltstarif (RATG) oder die Autonomen Honorarkriterien (AHK) vorgeschrieben werden, können auch individuelle Vereinbarungen, etwa ein Stundenhonorar, getroffen werden.

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir gerne die Kostendeckungsanfrage und wickeln die Causa mit Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie ab.

Auch wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen sollten, gibt es bei vielen Verfahren eine Kostenersatzpflicht des Gegners, wenn dieser im Verfahren unterliegt. Die endgültige Abrechnung der Causa ist erst nach Beendigung des Mandatsverhältnisses möglich.

Damit unsere Mandanten jedoch schon während des aufrechten Mandatsverhältnisses transparent über aktuelle Kosten informiert sind, nehmen wir Teilabrechnungen oder eine Honorarakkontierung vor. Dieses wird selbstverständlich in der Endabrechnung berücksichtigt und im Falle der Kostentragung durch den Gegner an Sie refundiert. Sollte eine Rechtsschutzdeckung bestehen, wird unsere diesbezügliche Leistung selbstverständlich mit Ihrer Versicherung abgerechnet.

Es können nachstehende Honorarvereinbarungen getroffen werden:

  1. Tarifmäßiges Honorar:
    Die anwaltlichen Leistungen werden tarifmäßig nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) oder den Autonomen Honorarkriterien (AHK) abgerechnet. Die Höhe des Honorars ist dabei von der Höhe des Streitwertes abhängig. Haben Sie keine sonstige Vereinbarung mit Ihrem Rechtsanwalt getroffen, wird das Honorar nach diesen Kriterien berechnet.
  2. Stundenhonorar:
    Es wird ein Stundensatz für die anwaltlichen Leistungen vereinbart, in dem sämtliche Backoffice-Leistungen inkludiert sind. Um eine korrekte und transparente Erfassung des Honorars zu gewährleisten, wird jede Leistung für den Mandanten gesondert erfasst.
  3. Pauschalhonorar:
    Wenn unsere Leistungen von Vornherein abschätzbar sind (etwa Standardverträge etc.) kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden.