Erstberatung

Ihr erster Schritt zum
guten Recht.

Anwaltswahl ist Vertrauenssache. Wir machen Ihnen von vornherein nichts vor — und geben bereits im Erstgespräch eine ehrliche juristische Einschätzung.

Eine klare Einschätzung für Ihre nächsten Schritte

Sie möchten einen Anspruch durchsetzen, sich gegen eine Forderung wehren oder eine wichtige rechtliche Entscheidung treffen? Im Erstgespräch besprechen wir Ihre Ausgangslage, Ihr Ziel und die nächsten Schritte. Sie erhalten eine erste Einschätzung zu Handlungsoptionen, Chancen, Risiken und dem voraussichtlichen weiteren Vorgehen.

Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und vertreten Ihre Interessen mit einer klaren Strategie. Eine offene Zusammenarbeit und nachvollziehbare Kosten bilden dafür die Grundlage.

Erstberatung ohne Rechtsschutzversicherung

Die Erstberatung kostet 400 Euro inklusive USt. für bis zu eine Stunde, sofern nicht ohnehin eine Beauftragung erfolgt. Das Gespräch ist persönlich in unserer Kanzlei in Wien oder per Videokonferenz möglich. Die Kosten einer weiteren Vertretung besprechen wir gesondert mit Ihnen.

Erstberatung mit Rechtsschutzversicherung

Ihre Versicherung verweist Sie für die Erstberatung an einen Vertragsanwalt? Sie können sich gerne direkt an uns wenden. Wir klären die mögliche Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung. Übernimmt diese die Beratungspauschale für das Erstgespräch bei uns nicht, verrechnen wir Ihnen dafür kein Honorar. Diese Regelung betrifft das Erstgespräch. Die Kosten und die mögliche Versicherungsdeckung einer weiteren Beratung oder Vertretung besprechen wir gesondert.

Besondere Kostenregel im Familienrecht

Bei Scheidung, Unterhalt, Obsorge, Kontaktrecht, Vermögensaufteilung und sonstigen familienrechtlichen Angelegenheiten kostet die Erstberatung 400 Euro inklusive USt. für bis zu eine Stunde, sofern nicht ohnehin eine Beauftragung erfolgt. In diesen Bereichen besteht häufig keine oder nur eingeschränkte Rechtsschutzdeckung. Eine etwaige Versicherungsleistung rechnen wir auf das Beratungshonorar an; den verbleibenden Betrag tragen Sie selbst. Der oben beschriebene Honorarverzicht gilt hier nicht.

Erstberatung für Tankstellenpächter

Für Tankstellenpächter bieten wir eine kostenlose Erstberatung zu tankstellenrechtlichen Anliegen an. Weitere Informationen finden Sie auf tankstellenanwalt.at.

So fragen Sie einen Termin an

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen, Ihr Ziel und gegebenenfalls laufende Fristen. Ihre Kontaktanfrage ist unverbindlich und kostenfrei; ein Mandat entsteht dadurch noch nicht. Die rechtliche Beratung erfolgt im vereinbarten Termin.

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Persönlich, per Telefon oder Zoom — auch außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

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