BAWAG muss unzulässige Kreditgebühren zurückzahlen – Jetzt Anspruch vom Rechtsanwalt prüfen lassen und Geld zurückholen

Viele Kreditkundinnen und Kreditkunden der BAWAG haben jahrelang zu viel bezahlt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass mehrere in Kreditverträgen verwendete Klauseln unzulässig sind. Das betrifft vor allem Kreditbearbeitungsgebühren, Entgelte für Zwischenfinanzierungen und Rahmenkredite sowie Kosten für Löschungsquittungen Wenn Sie in den letzten Jahren einen Kredit bei der BAWAG abgeschlossen haben, können Sie bereits bezahlte Gebühren zurückfordern – teilweise bis zu 30 Jahre rückwirkend    

Was hat der OGH entschieden?

Das OGH-Urteil (7 Ob 169/24i) stellt klar, dass bestimmte Entgelte, die die BAWAG von ihren Kundinnen und Kunden verlangt hat, rechtswidrig und gröblich benachteiligend sind. Die Richterinnen und Richter erklärten unter anderem folgende Punkte für unzulässig:
  • Bearbeitungsentgelt von 1,5 % der Kreditsumme, das automatisch bei der Kreditvergabe verrechnet wurde
  • Laufzeitabhängige Entgelte für Zwischenfinanzierungen (z. B. 1–3 % je nach Laufzeit)
  • Entgelte für Löschungsquittungen in Höhe von 130 Euro
  • Jährliche Bearbeitungsgebühren bei Rahmenkrediten von 1 % bzw. mindestens 400 Euro
Diese Klauseln verletzen laut OGH das Verbraucherschutzrecht und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (§ 879 Abs. 3 ABGB), weil sie Kunden unangemessen benachteiligen und keine sachliche Rechtfertigung haben    

Warum die Bearbeitungsgebühr unzulässig ist

Laut Gericht darf eine Bank nur dann ein zusätzliches Entgelt verlangen, wenn es sich um eine besondere Zusatzleistung handelt – nicht für Tätigkeiten, die ohnehin zur Kreditvergabe gehören. Die Bearbeitung eines Kredits – also Prüfung, Bonitätsbewertung, Vertragsvorbereitung und Auszahlung – ist Teil der normalen Bankleistung. Dafür dürfen keine separaten Gebühren verrechnet werden. Der OGH stellte zudem klar: Eine prozentuale Berechnung der Gebühr nach Kredithöhe (z. B. 1,5 %) ist unzulässig, weil der Arbeitsaufwand nicht automatisch mit der Kreditsumme steigt. Damit seien die Kosten überhöht und rechtswidrig    

Welche Kredite sind betroffen?

Die Rückforderung betrifft Kreditverträge seit dem 21. Juni 1995, also auch ältere Darlehen. Betroffen sind vor allem:
  • Konsumkredite (z. B. Ratenkredite oder Autokredite)
  • Hypothekarkredite und Immobilienfinanzierungen
  • Rahmenkredite und Zwischenfinanzierungen
Egal ob der Kredit bereits vollständig zurückgezahlt wurde oder noch läuft – auch ehemalige Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer können ihr Geld zurückfordern. Selbst bei fusionierten Instituten wie der ehemaligen P.S.K. Bank oder der easybank besteht ein Anspruch, da diese inzwischen Teil der BAWAG sind    

Wie hoch ist die Rückzahlung?

Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach der ursprünglich bezahlten Gebühr. Je nach Kreditvolumen können mehrere hundert bis tausende Euro zurückfließen. Auch zusätzliche Entgelte für Löschungsquittungen oder Rahmenkreditgebühren können rückgefordert werden. In vielen Fällen kommen noch Zinsansprüche hinzu.  

Wie Sie Ihr Geld zurückbekommen

Die Rückforderung sollte schriftlich und nachweislich an die BAWAG gerichtet werden. Dabei ist wichtig, dass alle relevanten Unterlagen beigelegt werden, etwa:
  • Kreditvertrag oder Kreditbestätigung
  • Nachweis über bezahlte Gebühren
  • Rückforderungsaufforderung mit Fristsetzung
Da die Bank häufig Einzelfallprüfungen vornimmt, ist eine juristische Unterstützung durch eine spezialisierte Kanzlei empfehlenswert. Wir sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche vollständig und korrekt geltend gemacht werden – inklusive etwaiger Zinsen und Verjährungsfragen. Unsere Kanzlei in Wien begleitet Sie vom ersten Schritt bis zur Auszahlung. Wir prüfen Ihren Vertrag, berechnen Ihren möglichen Anspruch und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Bank.    

Warum Sie jetzt handeln sollten

Je nach Vertragsdatum können Verjährungsfristen greifen. Zwar erkennt das OGH-Urteil keine zeitliche Beschränkung der Rückwirkung an, doch eine rechtzeitige Forderungsstellung ist entscheidend, um Ihre Ansprüche zu sichern Zudem kann die BAWAG Rückzahlungen nicht unbegrenzt hinauszögern – mit anwaltlicher Vertretung erhöhen Sie den Druck und vermeiden formale Fehler.    

Unsere Unterstützung für BAWAG-Kunden

Als erfahrene Wiener Kanzlei mit Schwerpunkt Bank- und Konsumentenschutzrecht vertreten wir Betroffene in ganz Österreich. Wir bieten:
  • Kostenlose Erstprüfung Ihres Kreditvertrags
  • Ermittlung Ihres Rückforderungsbetrags
  • Schriftliche Anspruchsdurchsetzung gegenüber der BAWAG
  • Vertretung bei Klagen oder Mahnverfahren, falls nötig
Unsere Anwältinnen und Anwälte haben bereits zahlreiche Fälle von unzulässigen Bankgebühren erfolgreich durchgesetzt. Profitieren Sie von unserer Erfahrung im Umgang mit großen Banken – und holen Sie sich, was Ihnen zusteht.    

Jetzt vom Rechtsanwalt Ihren BAWAG-Kreditvertrag auf die Rückforderungsmöglichkeit unzulässiger Kreditgebühren prüfen lassen

Das aktuelle OGH-Urteil 7 Ob 169/24i ist ein starkes Signal für Verbraucherinnen und Verbraucher: Die BAWAG darf keine unzulässigen Bearbeitungsgebühren verlangen. Viele Kundinnen und Kunden können jetzt mehrere Tausend Euro zurückfordern. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte rasch und unkompliziert durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung Unsere Kanzleisprechstelle in Wien steht Ihnen gerne für eine anwaltliche Beratung oder Vertretung in Sachen unzulässige Kreditvertragsgebühren zur Verfügung.     E-Mail-Anfrage an: office@anwaltskanzlei-pichler.at