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OGH zu BAWAG-Kreditbearbeitungsgebühren: Prozentuale Bearbeitungsentgelte unzulässig – Rückforderung prüfen lassen | Hilfe vom Rechtsanwalt

Viele Kundinnen und Kunden der BAWAG und der easybank haben beim Abschluss ihres Kredits ein Bearbeitungsentgelt bezahlt, das prozentual vom Kreditbetrag berechnet wurde – meist 1,5 % der Kreditsumme. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat diese Klauseln in zwei Entscheidungen für unzulässig erklärt.

Wenn Sie einen Kredit bei der BAWAG oder easybank aufgenommen haben, kann Ihnen ein Anspruch auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr samt Zinsen zustehen. Ob und in welcher Höhe, hängt vom konkreten Vertrag ab – wir prüfen das für Sie.

 

Was hat der Oberste Gerichtshof entschieden?

Verbandsklage der Arbeiterkammer (OGH 19.2.2025, 7 Ob 169/24i): Der OGH beurteilte die Klausel der BAWAG, die eine Kreditbearbeitungsgebühr von 1,5 % des Kreditbetrages vorsah, als gröblich benachteiligend im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB. Eine Gebühr, die sich allein an der Kredithöhe bemisst, steht in keinem nachvollziehbaren Verhältnis zum tatsächlichen Bearbeitungsaufwand der Bank: Die Vergabe eines Kredits über 440.000 Euro verursacht nicht doppelt so viel Arbeit wie die Vergabe eines Kredits über 220.000 Euro. Ebenfalls unzulässig waren prozentuale Entgelte für Zwischenfinanzierungen und Rahmenkredite.

Individualklage eines Kreditnehmers (OGH 23.10.2025, 2 Ob 92/25f): Der OGH bestätigte diese Linie auch im Einzelfall. Ein BAWAG-Kunde hatte 12.150 Euro Bearbeitungsentgelt bezahlt. Der OGH sah die Klausel als intransparent (§ 6 Abs 3 KSchG) und gröblich benachteiligend an, weil für den Kunden nicht nachvollziehbar war, welche konkrete Leistung mit dem Betrag abgegolten wird.

 

Warum sind die Bearbeitungsentgelte unzulässig?

Der OGH hat seine frühere Rechtsprechung, nach der prozentuale Bearbeitungsentgelte grundsätzlich zulässig waren (6 Ob 13/16d), nicht aufrechterhalten. Maßgeblich ist heute: Ein Entgelt muss für den Verbraucher nachvollziehbar sein, und es darf den Aufwand der Bank nicht grob überschreiten.

Die Prüfung der Bonität, die Erstellung der Vertragsunterlagen und die Abwicklung der Auszahlung gehören zum üblichen Leistungsumfang eines Kreditgeschäfts. Wird dafür pauschal ein Prozentsatz der Kreditsumme verlangt, fehlt der Bezug zur tatsächlich erbrachten Leistung. Genau das verstößt nach der aktuellen Judikatur gegen das Verbot der gröblichen Benachteiligung im österreichischen Zivilrecht.

 

Die Refundierungsaktion der BAWAG ist abgelaufen – was jetzt?

Nach der Verbandsklage einigten sich Arbeiterkammer und BAWAG auf eine freiwillige Refundierungsaktion: Bei Konsumkrediten wurde die Gebühr zur Gänze erstattet, bei Hypothekar- und Immobilienkrediten nur gestaffelt, abhängig von der Höhe der bezahlten Gebühr, zuzüglich einer pauschalen Zinszahlung. Die Anmeldefrist endete am 31. März 2026.

Das Ende der Aktion bedeutet nicht das Ende Ihres Anspruchs. Wer die Frist versäumt hat, kann seinen Rückforderungsanspruch weiterhin individuell geltend machen. Auch wer bei einem Hypothekarkredit nur eine gestaffelte Teilrefundierung erhalten hat, sollte prüfen lassen, ob eine Nachforderung möglich ist – der OGH hat in 2 Ob 92/25f die vollständige Rückzahlung zugesprochen. Vermittelte Kredite waren von der Aktion ohnehin ausgenommen.

 

Wer ist betroffen?

Betroffen sind Verbraucherinnen und Verbraucher, die bei der BAWAG oder easybank einen Kredit abgeschlossen haben, bei dem das Bearbeitungsentgelt prozentual vom Kreditbetrag berechnet wurde. Das gilt insbesondere für:

  • Konsumkredite und Wohnbau-, Hypothekar- und Immobilienkredite
  • Zwischenfinanzierungen und Rahmenkredite mit prozentualem Bearbeitungsentgelt
  • Kredite, die bereits vollständig zurückgezahlt oder umgeschuldet wurden

Bei Unternehmerkrediten und bei von der Bank behaupteten Individualvereinbarungen ist eine gesonderte Prüfung erforderlich; die Verbraucherschutzbestimmungen greifen dort nicht unmittelbar.

 

Wie hoch ist der mögliche Rückforderungsbetrag?

Die Höhe ergibt sich aus dem im Kreditvertrag vereinbarten Prozentsatz und der Kreditsumme. Bei einem Kredit über 300.000 Euro und 1,5 % Bearbeitungsentgelt sind das 4.500 Euro. Hinzu kommen Zinsen, die nach der Rechtsprechung regelmäßig mit 4 % p. a. ab dem Zahlungstag beansprucht werden können. Bei Krediten, die vor vielen Jahren aufgenommen wurden, macht der Zinsanteil einen erheblichen Teil der Forderung aus.

 

Verjährung: Wie lange kann zurückgefordert werden?

Bei einer einmalig bezahlten Bearbeitungsgebühr gehen wir von der langen Verjährungsfrist von 30 Jahren aus; auch die Refundierungsaktion der BAWAG umfasste Verträge der letzten 30 Jahre. Die BAWAG kann im Einzelfall eine kürzere Frist einwenden. Wir empfehlen daher, Ansprüche nicht aufzuschieben, sondern zeitnah prüfen und geltend machen zu lassen.

 

So holen Sie Ihre Kreditbearbeitungsgebühr von der BAWAG zurück

Die Rückforderung sollte schriftlich und nachweislich erfolgen. Wichtig sind folgende Schritte:

  1. Kreditunterlagen prüfen: Kreditvertrag, Kontoauszüge und Zahlungsnachweise heraussuchen.
  2. Gebühr identifizieren: In der Regel als „Bearbeitungsentgelt“, „Bearbeitungsgebühr“ oder „Bearbeitungsspesen“ bezeichnet, meist als Prozentsatz der Kreditsumme.
  3. Rechtsanwalt kontaktieren: Schicken Sie uns Ihre Anfrage zusammen mit den Kreditunterlagen für eine anwaltliche Ersteinschätzung.
  4. Aufforderungsschreiben an die BAWAG: Rückforderung des Bearbeitungsentgelts samt Zinsen; bleibt die Zahlung aus, klagsweise Durchsetzung.

Wir übernehmen für Sie die gesamte Kommunikation mit der Bank und prüfen, ob auch weitere Entgelte zurückverlangt werden können.

 

Ihre Vorteile mit unserer Kanzlei

Unsere im Bank- und Konsumentenrecht tätige Kanzlei vertritt Kreditkundinnen und Kreditkunden österreichweit. Wir bieten:

  • Anwaltliche Erstprüfung Ihres Kreditvertrags
  • Berechnung des möglichen Rückforderungsbetrags samt Zinsen
  • Außergerichtliche Geltendmachung gegenüber der BAWAG
  • Vertretung im Gerichtsverfahren, wenn die Bank nicht zahlt

Wir führen laufend Verfahren gegen österreichische Banken wegen unzulässiger Kreditgebühren und wissen, welche Einwände die Banken erheben und wie diesen zu begegnen ist.

 

Warum Sie jetzt aktiv werden sollten

Die Rechtslage ist durch die Entscheidungen 7 Ob 169/24i und 2 Ob 92/25f so klar wie selten zuvor. Gleichzeitig steht die Verjährungsfrage in jedem Fall im Raum, und die freiwillige Refundierungsaktion der Bank ist beendet. Wer jetzt tätig wird, sichert seinen Anspruch – in vielen Fällen führt bereits ein anwaltliches Aufforderungsschreiben zur Zahlung.

 

Kreditgebühr BAWAG zurückfordern – Hilfe vom Rechtsanwalt

Der OGH hat klargestellt: Prozentual berechnete Kreditbearbeitungsentgelte der BAWAG sind unzulässig, und Verbraucher können das Bezahlte zurückverlangen. Unsere Juristinnen und Juristen in Wien und Dornbirn unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Vereinbaren Sie einen Termin und sprechen Sie direkt mit einem Rechtsanwalt.

Kontaktieren Sie uns für eine anwaltliche Ersteinschätzung.
Wir prüfen Ihren Vertrag, berechnen Ihren Anspruch und übernehmen den gesamten Schriftverkehr mit der BAWAG.

E-Mail-Anfrage an:

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