OGH-Urteil gegen Bank Austria: Kreditbearbeitungsgebühren rechtswidrig – Jetzt Geld zurückholen | Hilfe vom Rechtsanwalt

Viele Kundinnen und Kunden der Bank Austria haben beim Abschluss ihres Kredits unzulässige Bearbeitungsgebühren bezahlt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun klargestellt: Diese sogenannten Bearbeitungsspesen sind in vielen Fällen rechtswidrig. Wenn Sie in den letzten Jahren einen Kredit bei der Bank Austria aufgenommen haben, können Sie die Bearbeitungsgebühr zurückfordern – samt Zinsen und ohne Risiko  

Was hat der Oberste Gerichtshof entschieden?

Mit Urteil vom 23. Oktober 2025 (2 Ob 52/25y) entschied der OGH zugunsten eines Bankkunden, der 20.850 Euro Bearbeitungsgebühr für einen Hypothekarkredit bezahlt hatte. Der Kreditvertrag sah eine einmalige Zahlung von 3 % der Kreditsumme als „Bearbeitungsspesen“ vor. Laut Gericht verstößt eine solche Vereinbarung gegen § 879 Abs. 3 ABGB, weil sie den Kunden gröblich benachteiligt und den tatsächlichen Aufwand der Bank grob überschreitet Die Bank Austria wurde daher verpflichtet, die Gebühr vollständig zu erstatten – inklusive Zinsen.    

Warum sind die Bearbeitungsspesen unzulässig?

Der OGH stellte klar: Eine Bank darf nur dann ein Zusatzentgelt verrechnen, wenn dieses eine zusätzliche, klar abgrenzbare Leistung vergütet. Die Prüfung, Bearbeitung und Erstellung eines Kreditvertrags gehören aber zum üblichen Leistungsumfang eines Kredits. Die Bank Austria hatte argumentiert, dass der Aufwand – etwa durch Bonitätsprüfung, Softwareeinsatz und Vertragsvorbereitung – die Gebühr rechtfertige. Das Gericht sah das anders: Selbst bei komplexen Hypothekarkrediten entstehen Kosten, die weit unter den verrechneten Spesen liegen. Laut OGH dauere die Bearbeitung eines Kreditantrags rund 20 Stunden. Bei einem Stundensatz von etwa 100 Euro wäre der tatsächliche Aufwand nur ein Bruchteil der verlangten 20.850 Euro Damit verstößt die pauschale Gebühr gegen das Verbot der gröblichen Benachteiligung im österreichischen Zivilrecht.  

Transparenzmangel im Kreditvertrag

Zwar war die Gebühr im Kreditvertrag als „einmalige Bearbeitungsspesen“ angeführt, doch laut OGH ist entscheidend, ob Kunden nachvollziehen können, wofür sie zahlen. Auch wenn die Bank Austria die Leistungen (z. B. Bonitätsprüfung, Unterlagenerstellung) im Vertrag nennt, bleibt für Verbraucher:innen unklar, wie diese Spesen berechnet werden und ob sie den tatsächlichen Aufwand widerspiegeln Das Urteil betont, dass selbst klar formulierte Entgelte nicht willkürlich überhöht sein dürfen. Banken müssen nachweisen, dass die verlangte Gebühr dem tatsächlichen Aufwand entspricht.    

Wer ist betroffen?

Das Urteil betrifft tausende Kreditkundinnen und -kunden der Bank Austria, die seit Jahren Zusatzspesen bezahlt haben – oft ohne es zu bemerken. Rückforderungsfähig sind insbesondere:
  • Bearbeitungsspesen bei Wohnbau-, Konsum- und Investitionskrediten
  • Pauschalentgelte für Bonitätsprüfungen, Vertragsunterlagen oder Kreditbearbeitung
  • Entgelte, die unabhängig von der Kreditlaufzeit oder Rückzahlung erhoben wurden
Auch wer seinen Kredit bereits abbezahlt oder umgeschuldet hat, kann noch Rückforderungen stellen. Der OGH hat keine zeitliche Beschränkung der Rückwirkung vorgesehen. Eine Verjährung greift erst nach mehreren Jahren    

Wie hoch ist der mögliche Rückforderungsbetrag?

Die Höhe hängt von der Kreditsumme und dem vereinbarten Prozentsatz ab. Nach dem Urteil Zinsen können zusätzlich ab dem Zahlungszeitpunkt verlangt werden – laut Urteil mit 4 % p. a.    

So holen Sie Ihr Kreditbearbeitungsgebühr von der Bank Austria zurück

Die Rückforderung sollte schriftlich und nachweislich erfolgen. Wichtig sind folgende Schritte:
  1. Kreditunterlagen prüfen: Vertrag und Zahlungsnachweise heraussuchen.
  2. Gebühr identifizieren: In der Regel als „Bearbeitungsentgelt“, „Bearbeitungsspesen“ oder „Einmalspesen“ bezeichnet.
  3. Rechtsanwalt kontaktieren: Schicken Sie uns Ihre anfrage zusammen mit den Kreditunterlagen für eine kostenlose Ersteinschätzung
  4. Aufforderungsscheiben an die Bank Austria samt Zinsen: Rückforderung inklusive 4 % Verzugszinsen.
Wir übernehmen für Sie die gesamte Kommunikation und prüfen, ob auch weitere Gebühren zurückverlangt werden können.    

Ihre Vorteile mit unserer Kanzlei

Unsere auf Bank- und Konsumentenrecht spezialisierte Kanzlei vertritt Kreditkund:innen österreichweit. Wir bieten:
  • Kostenlose Erstprüfung Ihres Kreditvertrags
  • Berechnung des möglichen Rückforderungsbetrags
  • Rechtssichere Anspruchsdurchsetzung gegenüber der Bank Austria
  • Vertretung bei Verhandlungen oder Klagen
Wir haben bereits zahlreiche Fälle gegen österreichische Großbanken erfolgreich geführt und sorgen dafür, dass Sie Ihr Geld rasch und vollständig zurückbekommen.    

Warum Sie jetzt aktiv werden sollten

Obwohl der OGH keine zeitliche Einschränkung vorsieht, gilt: Je früher Sie handeln, desto besser. Je nach Vertragsdatum kann die Verjährung beginnen, sobald die Gebühr bezahlt wurde. Wer jetzt tätig wird, sichert sich seinen Anspruch und vermeidet rechtliche Unsicherheiten. Unsere Kanzlei prüft Ihren Fall schnell, unkompliziert und ohne Kostenrisiko. Viele Verfahren können außergerichtlich gelöst werden – in manchen Fällen führt schon ein anwaltliches Schreiben zur Zahlung durch die Bank.    

Bank Austria muss unzulässige Gebühren erstatten – Hilfe vom Rechtsanwalt

Mit dem Urteil 2 Ob 52/25y hat der OGH erneut ein klares Signal gesetzt: Kreditbearbeitungsgebühren sind unzulässig, wenn sie den tatsächlichen Aufwand übersteigen. Kreditkunden der Bank Austria können jetzt tausende Euro zurückfordern – auch rückwirkend. Unsere Jursiten in Wien unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche professionell durchzusetzen und Ihr Geld zurückzuholen. Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Sprechstelle in Wien und sprechen sie mit direkt mit einem Rechtsanwalt.   Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir prüfen Ihren Vertrag, berechnen Ihren Anspruch und übernehmen den gesamten Schriftverkehr mit der Bank Austria.     E-Mail-Anfrage an: office@anwaltskanzlei-pichler.at