OGH-Urteil gegen Bank Austria: Kreditbearbeitungsgebühren rechtswidrig – Jetzt Geld zurückholen | Hilfe vom Rechtsanwalt
Viele Kundinnen und Kunden der
Bank Austria haben beim Abschluss ihres Kredits
unzulässige Bearbeitungsgebühren bezahlt. Der
Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun klargestellt: Diese sogenannten
Bearbeitungsspesen sind in vielen Fällen
rechtswidrig.
Wenn Sie in den letzten Jahren einen Kredit bei der Bank Austria aufgenommen haben, können Sie die
Bearbeitungsgebühr zurückfordern – samt Zinsen und ohne Risiko
Was hat der Oberste Gerichtshof entschieden?
Mit Urteil vom
23. Oktober 2025 (2 Ob 52/25y) entschied der OGH zugunsten eines Bankkunden, der
20.850 Euro Bearbeitungsgebühr für einen Hypothekarkredit bezahlt hatte.
Der Kreditvertrag sah eine einmalige Zahlung von 3 % der Kreditsumme als „Bearbeitungsspesen“ vor. Laut Gericht verstößt eine solche Vereinbarung gegen
§ 879 Abs. 3 ABGB, weil sie den Kunden
gröblich benachteiligt und den tatsächlichen Aufwand der Bank
grob überschreitet
Die Bank Austria wurde daher verpflichtet, die Gebühr vollständig zu
erstatten – inklusive Zinsen.
Warum sind die Bearbeitungsspesen unzulässig?
Der OGH stellte klar: Eine Bank darf nur dann ein Zusatzentgelt verrechnen, wenn dieses eine
zusätzliche, klar abgrenzbare Leistung vergütet.
Die Prüfung, Bearbeitung und Erstellung eines Kreditvertrags gehören aber zum
üblichen Leistungsumfang eines Kredits.
Die Bank Austria hatte argumentiert, dass der Aufwand – etwa durch Bonitätsprüfung, Softwareeinsatz und Vertragsvorbereitung – die Gebühr rechtfertige. Das Gericht sah das anders:
Selbst bei komplexen Hypothekarkrediten entstehen Kosten, die
weit unter den verrechneten Spesen liegen. Laut OGH dauere die Bearbeitung eines Kreditantrags rund 20 Stunden. Bei einem Stundensatz von etwa 100 Euro wäre der tatsächliche Aufwand nur ein Bruchteil der verlangten 20.850 Euro
Damit verstößt die pauschale Gebühr gegen das
Verbot der gröblichen Benachteiligung im österreichischen Zivilrecht.
Transparenzmangel im Kreditvertrag
Zwar war die Gebühr im Kreditvertrag als „einmalige Bearbeitungsspesen“ angeführt, doch laut OGH ist entscheidend, ob Kunden
nachvollziehen können, wofür sie zahlen.
Auch wenn die Bank Austria die Leistungen (z. B. Bonitätsprüfung, Unterlagenerstellung) im Vertrag nennt, bleibt für Verbraucher:innen
unklar, wie diese Spesen berechnet werden und ob sie den tatsächlichen Aufwand widerspiegeln
Das Urteil betont, dass selbst klar formulierte Entgelte
nicht willkürlich überhöht sein dürfen. Banken müssen nachweisen, dass die verlangte Gebühr dem tatsächlichen Aufwand entspricht.
Wer ist betroffen?
Das Urteil betrifft
tausende Kreditkundinnen und -kunden der Bank Austria, die seit Jahren Zusatzspesen bezahlt haben – oft ohne es zu bemerken. Rückforderungsfähig sind insbesondere:
- Bearbeitungsspesen bei Wohnbau-, Konsum- und Investitionskrediten
- Pauschalentgelte für Bonitätsprüfungen, Vertragsunterlagen oder Kreditbearbeitung
- Entgelte, die unabhängig von der Kreditlaufzeit oder Rückzahlung erhoben wurden
Auch wer seinen Kredit bereits
abbezahlt oder umgeschuldet hat, kann noch Rückforderungen stellen.
Der OGH hat keine zeitliche Beschränkung der Rückwirkung vorgesehen. Eine Verjährung greift erst nach mehreren Jahren
Wie hoch ist der mögliche Rückforderungsbetrag?
Die Höhe hängt von der Kreditsumme und dem vereinbarten Prozentsatz ab. Nach dem Urteil Zinsen können zusätzlich ab dem Zahlungszeitpunkt verlangt werden – laut Urteil mit
4 % p. a.
So holen Sie Ihr Kreditbearbeitungsgebühr von der Bank Austria zurück
Die Rückforderung sollte
schriftlich und nachweislich erfolgen. Wichtig sind folgende Schritte:
- Kreditunterlagen prüfen: Vertrag und Zahlungsnachweise heraussuchen.
- Gebühr identifizieren: In der Regel als „Bearbeitungsentgelt“, „Bearbeitungsspesen“ oder „Einmalspesen“ bezeichnet.
- Rechtsanwalt kontaktieren: Schicken Sie uns Ihre anfrage zusammen mit den Kreditunterlagen für eine kostenlose Ersteinschätzung
- Aufforderungsscheiben an die Bank Austria samt Zinsen: Rückforderung inklusive 4 % Verzugszinsen.
Wir übernehmen für Sie die gesamte Kommunikation und prüfen, ob auch
weitere Gebühren zurückverlangt werden können.
Ihre Vorteile mit unserer Kanzlei
Unsere auf
Bank- und Konsumentenrecht spezialisierte Kanzlei vertritt Kreditkund:innen österreichweit. Wir bieten:
- Kostenlose Erstprüfung Ihres Kreditvertrags
- Berechnung des möglichen Rückforderungsbetrags
- Rechtssichere Anspruchsdurchsetzung gegenüber der Bank Austria
- Vertretung bei Verhandlungen oder Klagen
Wir haben bereits zahlreiche Fälle gegen österreichische Großbanken erfolgreich geführt und sorgen dafür, dass Sie
Ihr Geld rasch und vollständig zurückbekommen.
Warum Sie jetzt aktiv werden sollten
Obwohl der OGH keine zeitliche Einschränkung vorsieht, gilt:
Je früher Sie handeln, desto besser.
Je nach Vertragsdatum kann die Verjährung beginnen, sobald die Gebühr bezahlt wurde. Wer jetzt tätig wird, sichert sich seinen Anspruch und vermeidet rechtliche Unsicherheiten.
Unsere Kanzlei prüft Ihren Fall
schnell, unkompliziert und ohne Kostenrisiko. Viele Verfahren können außergerichtlich gelöst werden – in manchen Fällen führt schon ein anwaltliches Schreiben zur Zahlung durch die Bank.
Bank Austria muss unzulässige Gebühren erstatten – Hilfe vom Rechtsanwalt
Mit dem Urteil
2 Ob 52/25y hat der OGH erneut ein klares Signal gesetzt:
Kreditbearbeitungsgebühren sind unzulässig, wenn sie den tatsächlichen Aufwand übersteigen.
Kreditkunden der Bank Austria können jetzt
tausende Euro zurückfordern – auch rückwirkend.
Unsere Jursiten in Wien unterstützt Sie dabei,
Ihre Ansprüche professionell durchzusetzen und Ihr Geld zurückzuholen. Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Sprechstelle in Wien und sprechen sie mit direkt mit einem Rechtsanwalt.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.
Wir prüfen Ihren Vertrag, berechnen Ihren Anspruch und übernehmen den gesamten Schriftverkehr mit der Bank Austria.
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office@anwaltskanzlei-pichler.at