In Österreich gibt es auch bei hohen Temperaturen keine gesetzliche Grundlage, den Arbeitsplatz aufgrund der Hitze zu verlassen. Hitzefrei gibt es nur in Schulen. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, gewisse Maßnahmen zu ergreifen um das Arbeiten an heißen Tagen so erträglich wie möglich zu gestalten.

Für Bauarbeiter und ähnliche Berufe ist im Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz festgelegt, dass der Arbeitgeber ab einer Temperatur von 35°C (Schattenmessung) die Arbeit an einen kühlen Alternativarbeitsplatz zu verlegen hat. Andernfalls steht den Arbeitern auch bei Hitze eine Schlechtwetterentschädigung von 60% zu. Wird die Temperaturgrenze drei Stunden hintereinander nicht unterschritten, so gilt der restliche Tag als Schlechtwettertag. Für diesen steht den Arbeitnehmern die volle Entschädigung zu. Der Arbeitgeber hat das Recht zu entscheiden, ob die Arbeiter eine Alternativarbeit ausüben oder nicht.

Bei Arbeiten in Büro,- oder anderen Arbeitsräumen hat der Arbeitgeber für ein angemessenes Raumklima zu sorgen. Ist eine Klimaanlage vorhanden, sollte eine Temperatur von 25°C nicht überschritten und eine Luftfeuchtigkeit zwischen 40% und 70% eingehalten werden. (sofern dies produkttechnisch möglich ist)

Wenn keine Klimaanlage vorhanden ist, muss der Dienstgeber andere Maßnahmen, wie zum Beispiel Lüften in der Nacht und unter Tags, beschatten von Fenstern…, ergreifen um die Temperatur abzusenken. Es beteht keine Pflicht eine Klimaanlage anzuschaffen.

Dabei dürfen maximale Luftgeschwindigkeiten (Zugluft) nicht überschritten werden.

Weiters ordnet das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz  an, dass individuelle Maßnahmen (Schutzbekleidung) immer erst zu setzen sind, wenn bauliche (Jalousie) oder organisatorische (Verlegung Arbeitszeiten) Maßnahmen nicht möglich sind.

Des Weiteren ist den Arbeitnehmern Trinkwasser oder ein anderes gesundheitlich einwandfreies, alkoholfreies Getränk zur Verfügung zu stellen.

 

Bei weiteren Arbeitsrechtlichen Fragen steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung.