Pichler Rechtsanwalt GmbH | Wien | Sprechstelle Dornbirn

Forderungsanmeldung in der Insolvenz: Anwalt, Fristen, Kosten

Kompetente Beratung und Vertretung — persönlich, diskret und durchsetzungsstark.

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Insolvenzverfahren, in denen wir Forderungen von Gläubigern anmelden. Wir melden Ihre Forderung zum Pauschalpreis von EUR 240,- inklusive Umsatzsteuer an, dazu kommt die Gerichtsgebühr von EUR 33,-. Auf der Seite des jeweiligen Verfahrens finden Sie die Daten aus der Ediktsdatei, die Anmeldungsfrist und das Formular für Ihre Anfrage. Ihr Schuldner ist nicht dabei? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular, wir melden Forderungen in jedem Insolvenzverfahren in Österreich an.

Aktuelle Verfahren

Sortiert nach Anmeldungsfrist. Stand: 26. Oktober 2026.

Rechtsanwalt für Forderungsanmeldungen in Österreich

Die Pichler Rechtsanwalt GmbH ist eine Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wien (Karlsplatz 3, 1010 Wien) und einer Sprechstelle in Dornbirn. Wir melden Forderungen in Insolvenzverfahren bei allen österreichischen Insolvenzgerichten an, für Konsumenten ebenso wie für Unternehmer, zum Pauschalpreis von EUR 240,- inklusive Umsatzsteuer zuzüglich EUR 33,- Gerichtsgebühr. Die Anmeldung erfolgt im elektronischen Rechtsverkehr, die Vertretung bei der Prüfungstagsatzung ist inbegriffen. Allein im Insolvenzverfahren der Green Finance Capital AG haben wir mehrere hundert Gläubiger vertreten. Die Verfahrensdaten auf dieser Seite stammen aus der Ediktsdatei des Bundesministeriums für Justiz und werden laufend ergänzt.

Über die Anmeldung hinaus prüfen wir für Unternehmergläubiger, ob der Masseverwalter Zahlungen anfechten kann, ob unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ausgesondert werden kann und ob eine Haftung der Geschäftsführung in Betracht kommt. Ist Ihre Forderung rechtsschutzversichert, holen wir die Deckung für das weitere Verfahren ein.

Häufige Fragen zur Forderungsanmeldung

Was kostet die Forderungsanmeldung durch einen Rechtsanwalt?

Wir melden Ihre Forderung zum Pauschalpreis von EUR 240,- inklusive Umsatzsteuer an. Dazu kommt die Gerichtsgebühr von EUR 33,-, die wir für Sie an das Gericht abführen. Weitere Kosten entstehen nicht. Im Preis enthalten sind die Prüfung der Unterlagen, die Zinsberechnung, die Anmeldung im elektronischen Rechtsverkehr, die Vertretung bei der Prüfungstagsatzung und die Weiterleitung der Quote. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, holen wir die Deckung ein.

Kann ich meine Forderung auch selbst anmelden?

Ja, das Gesetz verlangt keinen Anwalt. In der Praxis scheitern Eigenanmeldungen aber oft an Details: Zinsen bis zur Eröffnung werden nicht berechnet, Belege fehlen, die Rangordnung ist falsch angegeben, ein Eigentumsvorbehalt wird nicht geltend gemacht, oder die Frist wird versäumt. Wird die Forderung vom Masseverwalter bestritten, muss sie in einem Prüfungsprozess eingeklagt werden. Dafür brauchen Sie dann ohnehin einen Anwalt.

Was passiert, wenn ich die Anmeldungsfrist versäume?

Eine nachträgliche Anmeldung ist möglich, solange das Verfahren läuft. Sie müssen dann aber dem Masseverwalter nach § 107 IO einen Kostenbeitrag von EUR 50,- zuzüglich Umsatzsteuer ersetzen, die Forderung wird erst in einer besonderen Prüfungstagsatzung geprüft, und bei Verteilungen, die vor der Anmeldung stattgefunden haben, gehen Sie leer aus.

Muss ich selbst zur Prüfungstagsatzung kommen?

Nein. Wir vertreten Sie bei der Prüfungstagsatzung und bei allen weiteren Tagsatzungen. Sie erhalten von uns die Mitteilung, ob Ihre Forderung anerkannt oder bestritten wurde, und was das für Sie bedeutet.

Wie viel bekomme ich im Insolvenzverfahren zurück?

Das entscheidet die Quote. Im Konkursverfahren liegt sie oft im einstelligen Prozentbereich, manchmal gibt es gar nichts. In einem Sanierungsverfahren muss der Schuldner den Gläubigern mindestens 20 Prozent binnen zwei Jahren anbieten, bei Eigenverwaltung mindestens 30 Prozent. Mehr als die Quote gibt es aus der Insolvenzmasse nicht. Was darüber hinausgeht, prüfen wir gesondert: Haftung der Geschäftsführung, Sicherheiten, Aussonderung, Ansprüche gegen Dritte.

Für wen melden Sie Forderungen an?

Für Konsumenten ebenso wie für Unternehmer, bei allen Insolvenzgerichten in Österreich. Typische Mandanten sind Kunden, die eine Anzahlung geleistet haben, Lieferanten und Subunternehmer mit offenen Rechnungen, Vermieter, Anleger und Darlehensgeber. Arbeitnehmer verweisen wir für Lohn- und Gehaltsforderungen an den Insolvenz-Entgelt-Fonds.

Wie läuft die Anmeldung ab?

Sie füllen das Formular auf der Seite des jeweiligen Verfahrens aus. Innerhalb eines Werktags erhalten Sie unsere Vollmacht und den Zahlungslink. Nach Zahlungseingang reichen wir die Anmeldung im elektronischen Rechtsverkehr beim Insolvenzgericht ein und bestätigen Ihnen den Eingang. Nach der Prüfungstagsatzung informieren wir Sie über das Ergebnis, und die Quote wird auf Ihr Konto weitergeleitet.

Jetzt anrufen
Mail senden