Über das Vermögen der IKONO VIENNA GmbH, FN 613851y, Mariahilfer Straße 54, 1070 Wien, hat das Handelsgericht Wien mit Beschluss vom 23. Oktober 2026 zu 3 S 125/26s das Konkursverfahren eröffnet. Die Wirkungen der Eröffnung sind am 24. Oktober 2026 eingetreten. Zum Masseverwalter wurde Rechtsanwältin Dr. Annemarie Kosesnik-Wehrle, Wien, bestellt. Eine Eigenverwaltung des Schuldners besteht nicht.
Verfahrensdaten aus der Ediktsdatei
| Gericht | Handelsgericht Wien, Aktenzeichen 3 S 125/26s |
|---|---|
| Verfahrensart | Konkursverfahren |
| Schuldner | IKONO VIENNA GmbH, FN 613851y, Mariahilfer Straße 54, 1070 Wien |
| Bekannt gemacht am | 23. Oktober 2026 |
| Beginn der Wirkungen | 24. Oktober 2026 |
| Masseverwalter | Dr. Annemarie Kosesnik-Wehrle, Rechtsanwältin, Ölzeltgasse 4/6, 1030 Wien, akw@kosesnik-langer.at (Stellvertreter: Dr. Stefan Langer) |
| Anmeldungsfrist | 30. November 2026 |
| Prüfungstagsatzung | 14. Dezember 2026, 11.00 Uhr, Handelsgericht Wien, Zi. 1711, 17. Stock (zugleich Berichtstagsatzung und erste Gläubigerversammlung) |
Quelle: Ediktsdatei des Bundesministeriums für Justiz, Abruf 26. Oktober 2026. Änderungen, insbesondere Verschiebungen der Tagsatzung, werden dort kundgemacht.
Was das für Sie als Gläubiger bedeutet
Wer der IKONO VIENNA GmbH Geld geliehen, eine Anzahlung geleistet, Ware geliefert oder eine Leistung erbracht hat und noch nicht bezahlt wurde, ist Insolvenzgläubiger. Ab der Eröffnung dürfen Sie Ihre Forderung nicht mehr einklagen oder exekutiv betreiben. Der einzige Weg zu Ihrem Geld führt über die Forderungsanmeldung beim Handelsgericht Wien.
Die Anmeldungsfrist endet am 30. November 2026. Wer die Frist versäumt, kann zwar nachträglich anmelden, zahlt dafür aber eine zusätzliche Gebühr und läuft Gefahr, bei Ausschüttungen übergangen zu werden.
Ob und wie viel Sie zurückbekommen, entscheidet die Quote. In einem Konkursverfahren liegt sie oft im einstelligen Prozentbereich. Mehr als die Quote gibt es aus der Masse nicht. Das sagen wir Ihnen vorab, damit Sie entscheiden können, ob sich der Aufwand für Sie lohnt. Was über die Quote hinausgeht, kommt aus anderen Töpfen: aus der Haftung der Geschäftsführung, aus Sicherheiten, aus Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Wer sollte anmelden
Das sind vor allem zwei Gruppen. Kunden und Auftraggeber, die eine Anzahlung oder Vorauszahlung geleistet haben und deren Leistung nicht oder nur zum Teil erbracht wurde. Und Lieferanten, Subunternehmer, Vermieter und Dienstleister, deren Rechnungen unbezahlt geblieben sind. Wer Ware unter Eigentumsvorbehalt geliefert hat, sollte das in der Anmeldung angeben, weil hier eine Aussonderung in Betracht kommt.
Arbeitnehmer der IKONO VIENNA GmbH melden offene Löhne und Gehälter beim Insolvenz-Entgelt-Fonds an, die Frist dafür beträgt sechs Monate ab Eröffnung.
Was wir für Sie tun
Wir melden Ihre Forderung zum Pauschalpreis von EUR 240,- inklusive Umsatzsteuer an. Dazu kommt die Gerichtsgebühr von EUR 33,-, die wir für Sie an das Gericht abführen. Weitere Kosten entstehen nicht.
Im Pauschalpreis enthalten sind die Prüfung Ihrer Unterlagen, die Berechnung der Forderung samt Zinsen bis zur Eröffnung, die Anmeldung im elektronischen Rechtsverkehr, die Vertretung bei der Prüfungstagsatzung am 14. Dezember 2026, die Verständigung über das Prüfungsergebnis und die Weiterleitung der Quote auf Ihr Konto.
Bei Unternehmern prüfen wir zusätzlich, ob Ihnen Ansprüche drohen oder zustehen, die über die bloße Anmeldung hinausgehen: Anfechtung von Zahlungen der letzten Monate durch den Masseverwalter, Aussonderung unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware, Haftung der Geschäftsführung.
Wird Ihre Forderung bestritten oder ist sie rechtsschutzversichert, besprechen wir die weiteren Schritte mit Ihnen gesondert. Die Pauschale deckt die Anmeldung und das Prüfungsverfahren ab.
Was wir von Ihnen brauchen
Auftragsbestätigung oder Vertrag, Rechnung oder Anzahlungsrechnung, Zahlungsbeleg, bei Lieferanten die offenen Rechnungen samt Lieferscheinen. Dazu Ihre Kontoverbindung für die Quote. Alles andere erledigen wir.
Forderung jetzt anmelden
Sie erhalten innerhalb eines Werktags unsere Vollmacht und den Zahlungslink. Nach Zahlungseingang reichen wir die Anmeldung ein und bestätigen Ihnen den Eingang bei Gericht.