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Karl Berger CNC-Maschinenbau GmbH insolvent: Forderung anmelden, Frist, Ablauf

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Über das Vermögen der Karl Berger CNC-Maschinenbau GmbH, FN 108246k, Am Moos 1, 5310 Mondsee, hat das Landesgericht Wels mit Beschluss vom 22. Oktober 2026 zu 20 S 100/26w das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet. Die Wirkungen der Eröffnung sind am 23. Oktober 2026 eingetreten. Zum Masseverwalter wurde Rechtsanwalt Mag. Andreas Meissner, Vöcklabruck, bestellt. Eine Eigenverwaltung des Schuldners besteht nicht.

Verfahrensdaten aus der Ediktsdatei

Gericht Landesgericht Wels, Aktenzeichen 20 S 100/26w
Verfahrensart Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Schuldner Karl Berger CNC-Maschinenbau GmbH, FN 108246k, Am Moos 1, 5310 Mondsee
Bekannt gemacht am 22. Oktober 2026
Beginn der Wirkungen 23. Oktober 2026
Masseverwalter Mag. Andreas Meissner, Rechtsanwalt, Feldgasse 1, 4840 Vöcklabruck, meissner@hitzenberger.at
Anmeldungsfrist 3. Dezember 2026
Prüfungstagsatzung 17. Dezember 2026, 11.15 Uhr, Landesgericht Wels, Maria-Theresia-Straße 12, 1. Stock, Saal 101 (zugleich erste Gläubigerversammlung und Berichtstagsatzung)
Sanierungsplantagsatzung 27. Jänner 2027, 13.50 Uhr, Landesgericht Wels, Saal 101 (zugleich besondere Prüfungstagsatzung und Schlussrechnungstagsatzung)

Quelle: Ediktsdatei des Bundesministeriums für Justiz, Abruf 26. Oktober 2026. Änderungen, insbesondere Verschiebungen der Tagsatzung, werden dort kundgemacht.

Was das für Sie als Gläubiger bedeutet

Wer der Karl Berger CNC-Maschinenbau GmbH Geld geliehen, eine Anzahlung geleistet, Ware geliefert oder eine Leistung erbracht hat und noch nicht bezahlt wurde, ist Insolvenzgläubiger. Ab der Eröffnung dürfen Sie Ihre Forderung nicht mehr einklagen oder exekutiv betreiben. Der einzige Weg zu Ihrem Geld führt über die Forderungsanmeldung beim Landesgericht Wels.

Die Anmeldungsfrist endet am 3. Dezember 2026. Wer die Frist versäumt, kann zwar nachträglich anmelden, zahlt dafür aber eine zusätzliche Gebühr und läuft Gefahr, bei Ausschüttungen übergangen zu werden.

Anders als im Konkurs steht hier eine Quote im Raum: Die Insolvenzgläubiger sollen eine Quote von 30 % erhalten, zahlbar binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor Rechtskraft seiner Bestätigung. Über den Sanierungsplan stimmen die Gläubiger bei der Sanierungsplantagsatzung ab. Mitstimmen und die Quote erhalten kann nur, wer seine Forderung angemeldet hat. Scheitert der Sanierungsplan, wird das Verfahren als Konkurs fortgesetzt, und die Anmeldung bleibt aufrecht.

Wer sollte anmelden

Bei einem Maschinenbaubetrieb sind es vor allem zwei Gruppen. Kunden, die Anzahlungen auf Maschinen, Bauteile oder Aufträge geleistet haben und deren Lieferung aussteht oder bei denen Mängel offen sind. Und Lieferanten und Subunternehmer, deren Rechnungen für Material, Zukaufteile oder Bearbeitungsleistungen unbezahlt geblieben sind. Wer Ware unter Eigentumsvorbehalt geliefert hat, sollte das in der Anmeldung angeben, weil hier eine Aussonderung in Betracht kommt.

Arbeitnehmer der Karl Berger CNC-Maschinenbau GmbH melden offene Löhne und Gehälter beim Insolvenz-Entgelt-Fonds an, die Frist dafür beträgt sechs Monate ab Eröffnung.

Was wir für Sie tun

Wir melden Ihre Forderung zum Pauschalpreis von EUR 240,- inklusive Umsatzsteuer an. Dazu kommt die Gerichtsgebühr von EUR 33,-, die wir für Sie an das Gericht abführen. Weitere Kosten entstehen nicht.

Im Pauschalpreis enthalten sind die Prüfung Ihrer Unterlagen, die Berechnung der Forderung samt Zinsen bis zur Eröffnung, die Anmeldung im elektronischen Rechtsverkehr, die Vertretung bei der Prüfungstagsatzung am 17. Dezember 2026 und bei der Sanierungsplantagsatzung, die Verständigung über das Prüfungsergebnis und die Weiterleitung der Quote auf Ihr Konto.

Bei Unternehmern prüfen wir zusätzlich, ob Ihnen Ansprüche drohen oder zustehen, die über die bloße Anmeldung hinausgehen: Anfechtung von Zahlungen der letzten Monate durch den Masseverwalter, Aussonderung unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware, Haftung der Geschäftsführung.

Wird Ihre Forderung bestritten oder ist sie rechtsschutzversichert, besprechen wir die weiteren Schritte mit Ihnen gesondert. Die Pauschale deckt die Anmeldung und das Prüfungsverfahren ab.

Was wir von Ihnen brauchen

Auftragsbestätigung oder Vertrag, Rechnung oder Anzahlungsrechnung, Zahlungsbeleg, bei Lieferanten die offenen Rechnungen samt Lieferscheinen. Dazu Ihre Kontoverbindung für die Quote. Alles andere erledigen wir.

Forderung jetzt anmelden

Sie erhalten innerhalb eines Werktags unsere Vollmacht und den Zahlungslink. Nach Zahlungseingang reichen wir die Anmeldung ein und bestätigen Ihnen den Eingang bei Gericht.

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