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PV Energy GmbH insolvent: Forderung anmelden, Frist, Ablauf

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Über das Vermögen der PV Energy GmbH, FN 548982b, Braunauer Straße 1, 4910 Ried im Innkreis, hat das Landesgericht Ried im Innkreis mit Beschluss vom 23. Oktober 2026 zu 17 S 45/26p das Konkursverfahren eröffnet. Die Wirkungen der Eröffnung sind am 24. Oktober 2026 eingetreten. Zum Masseverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Armin Grünbart, Ried im Innkreis, bestellt. Das Unternehmen plante und errichtete seit 2021 Photovoltaikanlagen und wird einstweilen auf unbestimmte Zeit fortgeführt.

Verfahrensdaten aus der Ediktsdatei

Gericht Landesgericht Ried im Innkreis, Aktenzeichen 17 S 45/26p
Verfahrensart Konkursverfahren
Schuldner PV Energy GmbH, FN 548982b, Braunauer Straße 1, 4910 Ried im Innkreis
Bekannt gemacht am 23. Oktober 2026
Beginn der Wirkungen 24. Oktober 2026
Masseverwalter Dr. Armin Grünbart, Rechtsanwalt, Bahnhofstraße 35a, 4910 Ried im Innkreis, ried@wkg.at (Stellvertreter: Mag. Raimund Wiesner-Zechmeister)
Anmeldungsfrist 6. Jänner 2027
Prüfungstagsatzung 20. Jänner 2027, 10.15 Uhr, Landesgericht Ried, Saal 101/I. Stock (zugleich Berichtstagsatzung, erste Gläubigerversammlung und Vermögensverzeichnistagsatzung)
Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt

Quelle: Ediktsdatei des Bundesministeriums für Justiz, Abruf 25. Oktober 2026. Änderungen, insbesondere Verschiebungen der Tagsatzung, werden dort kundgemacht.

Was das für Sie als Gläubiger bedeutet

Wer der PV Energy GmbH eine Anzahlung auf eine PV-Anlage geleistet, Module, Speicher oder Wechselrichter geliefert oder Montageleistungen erbracht hat und noch nicht bezahlt wurde, ist Insolvenzgläubiger. Ab der Eröffnung dürfen Sie Ihre Forderung nicht mehr einklagen oder exekutiv betreiben. Der einzige Weg zu Ihrem Geld führt über die Forderungsanmeldung beim Landesgericht Ried im Innkreis.

Die Anmeldungsfrist endet am 6. Jänner 2027. Wer die Frist versäumt, kann zwar nachträglich anmelden, zahlt dafür aber eine zusätzliche Gebühr und läuft Gefahr, bei Ausschüttungen übergangen zu werden.

Dass das Unternehmen fortgeführt wird, ist für Kunden mit laufenden Aufträgen wichtig: Der Masseverwalter kann in offene Verträge eintreten oder davon zurücktreten. Wer eine Anzahlung geleistet hat und noch keine Anlage, sollte sich nicht auf Zusagen verlassen, sondern seine Forderung anmelden und die Entscheidung des Masseverwalters schriftlich verlangen.

Ob und wie viel Sie zurückbekommen, entscheidet die Quote. In einem Konkursverfahren liegt sie oft im einstelligen Prozentbereich. Mehr als die Quote gibt es aus der Masse nicht. Das sagen wir Ihnen vorab, damit Sie entscheiden können, ob sich der Aufwand für Sie lohnt. Was über die Quote hinausgeht, kommt aus anderen Töpfen: aus der Haftung der Geschäftsführung, aus Sicherheiten, aus Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Wer sollte anmelden

Bei einem PV-Errichter sind es vor allem drei Gruppen. Hausbesitzer, die eine Anzahlung geleistet haben und deren Anlage nicht oder nur teilweise montiert wurde. Bei Anzahlungen von 30 bis 50 Prozent auf eine Anlage um EUR 15.000,- bis EUR 25.000,- liegt die Forderung fast immer im fünfstelligen Bereich. Kunden mit fertiger Anlage, bei denen Mängel offen sind oder die Förderabwicklung über das Unternehmen lief. Und Lieferanten und Subunternehmer, deren Rechnungen für Module, Speicher, Elektroinstallation oder Gerüst unbezahlt geblieben sind.

Ist Ihre Anlage bereits montiert, aber noch nicht vollständig bezahlt, melden Sie sich bitte ebenfalls bei uns, bevor Sie an den Masseverwalter zahlen. Hier ist zu prüfen, was Sie gegen Mängel und offene Leistungen aufrechnen können.

Arbeitnehmer der PV Energy GmbH melden offene Löhne und Gehälter beim Insolvenz-Entgelt-Fonds an, die Frist dafür beträgt sechs Monate ab Eröffnung.

Was wir für Sie tun

Wir melden Ihre Forderung zum Pauschalpreis von EUR 240,- inklusive Umsatzsteuer an. Dazu kommt die Gerichtsgebühr von EUR 33,-, die wir für Sie an das Gericht abführen. Weitere Kosten entstehen nicht.

Im Pauschalpreis enthalten sind die Prüfung Ihrer Unterlagen, die Berechnung der Forderung samt Zinsen bis zur Eröffnung, die Anmeldung im elektronischen Rechtsverkehr, die Vertretung bei der Prüfungstagsatzung am 20. Jänner 2027, die Verständigung über das Prüfungsergebnis und die Weiterleitung der Quote auf Ihr Konto.

Bei Lieferanten und Subunternehmern prüfen wir zusätzlich, ob der Masseverwalter Zahlungen der letzten Monate anfechten kann, ob unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Module oder Speicher ausgesondert werden können und ob eine Haftung der Geschäftsführung in Betracht kommt.

Wird Ihre Forderung bestritten oder ist sie rechtsschutzversichert, besprechen wir die weiteren Schritte mit Ihnen gesondert. Die Pauschale deckt die Anmeldung und das Prüfungsverfahren ab.

Was wir von Ihnen brauchen

Auftragsbestätigung oder Vertrag, Rechnung oder Anzahlungsrechnung, Zahlungsbeleg, bei Lieferanten die offenen Rechnungen samt Lieferscheinen. Dazu Ihre Kontoverbindung für die Quote. Alles andere erledigen wir.

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Sie erhalten innerhalb eines Werktags unsere Vollmacht und den Zahlungslink. Nach Zahlungseingang reichen wir die Anmeldung ein und bestätigen Ihnen den Eingang bei Gericht.

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