GESCHÄDIGTENINFORMATION Nr. 2 – Sun Contracting / Green Finance – VERHAFTUNG ERFOLGT!
Sehr geehrte Geschädigte! Wir arbeiten aktuell sehr intensiv an der Verfolgung der Ansprüche der Geschädigten. Im Hintergrund sind wir für unsere Mandanten an der Ausarbeitung der Privatbeteiligtenanschlüsse im Strafverfahren sowie an den Forderungsanmeldungen in den Insolvenzverfahren und erfordern oft umfangreiche rechtliche und tatsächliche Prüfungen und Aufarbeitungen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie nicht über jeden einzelnen Arbeitsschritt gesondert informieren, sondern über wesentliche Entwicklungen gesammelt berichten. Nur so können wir für Sie eine effiziente Verfahrensführung gewährleisten. Wir werden sämtliche beauftragten Forderungsanmeldungen bis längstens zum 7.1.2026 bei Gericht/Masseverwalter einbringen.
Strafrechtliche Ermittlungen – erste Erfolge und Festnahmen
Wir stehen weiterhin in engem Austausch mit den Masseverwaltern sowie der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WkStA). Die strafrechtlichen Ermittlungen werden konsequent fortgeführt.Wir dürfen Ihnen in dieser Hinsicht auch schon von den ersten großen Erfolgen berichten: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat durch das LKA OÖ umfangreiche Hausdurchsuchungen und die Festnahme der mutmaßlichen Drahtzieher Christian S., Martin H. und Michael K. angeordnet. Die Verdächtigen bestreiten erwartungsgemäß ihre Schuld. Insgesamt dürfte etwa EUR 150 Mio an Kundengeldern vereinnahmt worden sein, hiervon ist etwa EUR 50 Mio insgesamt an die „Vermittler“ ausbezahlt, unter anderem an die Green Finance Broker AG. Ein erheblicher Teil der vereinnahmten Gelder wurde als gar nie investiert, sondern diente den Vermittlern als Provision! Der Akt der Staatsanwaltschaft umfasst bereits mehr als 20.000 Seiten (!) und es wird aktuell gegen etwa 20 Personen ermittelt.
Zivilrechtliche Schritte gegen Green Finance und Berater
Auf zivilrechtlicher Ebene haben wir mittlerweile erste Klagen gegen die Green Finance AG eingebracht. Die ersten Verhandlungstermine finden im neuen Jahr statt. Bei den Klagen stützen wir uns insbesondere auf Beratungsfehler, welche wir gegenüber Green Finance bereits mehrfach und umfassend, etwa in anwaltlichen Aufforderungsschreiben, moniert haben. Weiters haben wir für einzelne Geschädigte bereits erste Klagen gegen die „Berater“ eingebracht. Nach unserer bisherigen rechtlichen Einschätzung bestehen in vielen Fällen erhebliche Aufklärungs- und Beratungsdefizite. Häufig wurde nicht oder nicht ausreichend über das Totalverlustrisiko sowie über die qualifizierte Nachrangigkeit der Veranlagung aufgeklärt. In solchen Konstellationen sehen wir regelmäßig eine Haftung der Berater bzw. der dahinterstehenden Beratungsgesellschaften. Oftmals handelten die Berater ohne gewerberechtliche Konzession. Dies ist aber stets im Einzelfall zu prüfen.
Prüfung der individuellen Beratungsfälle
Hinsichtlich jener Geschädigten, die sich nicht mit der Forderungsanmeldung und dem Privatbeteiligtenanschluss zufriedengeben möchten, prüfen wir derzeit sämtliche Rückforderungsmöglichkeiten im Detail. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden wir – sofern nicht bereits erfolgt – im Laufe des Jänner jeweils individuell mit Ihnen besprechen und Ihnen präsentieren. Ziel ist es, Ihnen eine klare, realistische und auf Ihren konkreten Fall zugeschnittene Einschätzung zu geben. Wir ersuchen um Verständnis, dass im Hinblick auf die komplexe Sachverhaltslage, das umfassende Datenmaterial und die jeweils individuelle Situation eine seriöse Prüfung auch etwas Zeit in Anspruch nimmt. Mandantinnen und Mandanten, die neben Forderungsanmeldung und Privatbeteiligtenanschluss zusätzlich individuell gegen Berater oder sonstige Verantwortliche vorgehen möchten, können sich derzeit noch an uns wenden.
Gebündeltes Wissen durch Vielzahl an Mandaten
Wir vertreten mittlerweile mehrere hundert Geschädigte in dieser Causa. Dadurch bündeln sich bei uns Informationen aus einer Vielzahl unterschiedlichster Fallkonstellationen, Beratungsabläufe und Vertragsgestaltungen. Dieses breite Wissensspektrum ermöglicht es uns, typische Muster zu identifizieren und unsere rechtlichen Schritte entsprechend gezielt und effizient zu setzen.
Keine Sammelklagen
Abschließend weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Sammelklagen führen und aktuell auch nicht empfehlen können. Jede Angelegenheit wird individuell geprüft und betrieben, da insbesondere Beratungsfehler, aber auch die einzelnen Kapitalmarktprospekte, Verträge und „Investitionsfirmen“ stets einzelfallbezogen zu beurteilen sind. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Geduld. Seien Sie versichert, dass wir Ihre Interessen mit Nachdruck verfolgen und Sie über wesentliche Neuerungen selbstverständlich laufend informieren.Mit freundlichen Grüßen
Pichler Rechtsanwalt GmbH
(office@anwaltskanzlei-pichler.at)
Geschädigeninformation Nr 2 zum download