Die EU-Kommission fordert die Zulassung für alle manipulierten PKW zu entziehen, wodurch die betroffenen Fahrzeuge in Folge fehlender Verkehrszulassung nur mehr einen Wrackwert haben dürften. Laut EU-Kommission sollen bis Ende 2018 die nicht umgerüsteten Fahrzeuge stillgelegt werden. Eine weitere negative Folge für Betroffene des Dieselgate.

 

Betroffen von der Rückrufaktion sind PKW mit Sechs- und Achtzylinder-Dieselmotoren der Abgasnormen EU5 und EU6. Daimler (Mercedes-Benz) als auch Audi wollen daher die betroffenen Dieselfahrzeuge umrüsten, um ein drohendes Fahrverbot zu umgehen.

 

Unsere Kanzlei vertritt österreichweit bereits zahlreiche Geschädigte der Abgasmanipulation (Dieselgate). Wir klagen dabei auf Wandlung des Kaufvertrags, mit dem Ziel, dass die Geschädigten den Kaufpreis für das manipulierte Fahrzeug zurückerhalten.

 

Es wurde in mehreren von uns geführten Gerichtsverfahren bezüglich der Abgasmanipulation bestätigt, dass ein Rückabwicklungsanspruch besteht. Dies ist aber natürlich im Einzelfall zu prüfen.

 

Die Umrüstung soll laut Daimler und Audi durch ein „Software-Update“ erfolgen. Welche anderen Parameter (Leistung, Lebensdauer des Motors, Verbrauch etc.) dadurch beeinflusst werden, ist nicht bekannt. Es ist fraglich, ob mit der Umrüstung ein drohendes Fahrverbot tatsächlich umgangen werden kann. Auch durch den Dieselgipfel in Berlin dürfte das Vertrauen der Kunden nicht zurückgewonnen werden. Die vorgeschlagene Lösung durch ein “Software-Update” bezeichnet der “Spiegel” als Flickwerk. Eine technisch saubere Lösung dürfte den Autoherstellern zu teuer sein. Da durch die geplante Umrüstung die Reduktion des Schadstoffausstoßes viel geringer ausfällt, als dies möglich wäre, besteht nach wie vor die Gefahr eines Fahrverbots in großen deutschen Städten.

 

Wir raten, den Geschädigten rasch zu reagieren, damit ihre rechtlichen Ansprüche auf Rückabwicklung des Kaufvertrags nicht verjähren. Die Volkswagengruppe hat bisher einen Verjährungsverzicht bis zum 31.12.2017 abgegeben.

 

Für unverbindliche Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung und klären eine allfällige Kostendeckung mit Ihrer Rechtschutzversicherung kostenlos für Sie ab.