Viele Testamente ungültig – wegen Formvorschriften anfechtbar!

Neue Rechtsprechung macht viele Testamente unwirksam

 

Der Oberste Gerichtshof (OGH) sieht in jüngsten Entscheidungen sehr strenge Formvorschriften für fremdhändige Testamente vor. Hunderte oder vermutlich tausende Testamente dürften davon betroffen sein. Bei noch lebenden Personen kann diese strenge Formvorschrift noch korrigiert werden, bei Verstorbenen kann es zu ungewollten Erbfolgen kommen. Überprüfen Sie jetzt noch Ihr Testament.

 

Komplizierte Formvorschriften

Durch die Testamentsaffäre wurden die Formvorschriften für Testamente per 1.1.2017 verschärft, im Zuge dessen wurde daraufhin erstmals bestimmte Formvorschriften vom Gericht überprüft, die aber auch für Testamente vor dieser Zeit gelten. Ziel dieser neuen Regelung war, dass eine Verfälschung schwieriger wird und wirklich nur jene Personen erben sollen, die der Erblasser auch wirklich als Erben haben wollte.

Grundsätzlich kann ein sogenanntes „fremdhändiges Testament“, also nicht durch den Erblasser selbst, sondern durch einen Fremden (meist Rechtsanwalt oder Notar), verfasst werden. Dafür sind drei Testamentszeugen notwendig, was in den meisten Fällen nicht das Problem war. Für die Formgültigkeit des Testaments muss aber laut OGH bei mehrseitigen Testamenten entweder ein äußerer oder ein inhaltlicher Zusammenhang bestehen. Genau dieser wurde jetzt in einigen Fällen verneint.

 

Äußerer Zusammenhang

Klar ist, dass ein äußerer Zusammenhang dann besteht, wenn ein mehrseitiges Testament bereits vor dem Testiervorgang durch Binden, Kleben oder Nähen fest miteinander verbunden wurde oder diese feste Verbindung zumindest während des Testiervorgangs unter einem hergestellt wurde. Ein Zusammenfügen der Blätter durch eine Büroklammer oder das Heften genügt nicht, um diesen äußeren Zusammenhang herzustellen. Fehlt dieser Zusammenhang, ist nach der aktuellen Rechtsprechung das Testament ungültig, außer es besteht ein sogenannter inhaltlicher Zusammenhang.

 

Testamentsrettung

Ein Testament, bei dem der äußere Zusammenhang fehlt, kann aber noch gerettet werden, wenn zumindest ein inhaltlicher Zusammenhang besteht. Davon wird gesprochen, wenn es eine Fortsetzung des Textes über die einzelnen Blätter gibt. Das ist dann der Fall, wenn beispielsweise ein Satz auf dem ersten Blatt beginnt und auf dem nächsten Blatt endet. Nur das Nummerieren der einzelnen Seiten des Testaments ist dafür aber noch nicht ausreichend.

Bei noch lebenden Personen kann das Testament bei fehlenden Formvorschriften nochmals formgültig aufgesetzt werden. Bei bereits verstorbenen Personen führen diese strengen Regeln mitunter dazu, dass andere Personen erben, als ursprünglich vom Testator beabsichtigt wurde. Auch wenn Sie als gesetzlicher Erbe auf Grund eines Testaments weniger geerbt haben, kann sich eine Überprüfung rentieren. Ist das Testament ungültig, gilt das frühere Testament oder die gesetzliche Erbfolge.

 

Kurz informiert:

Nur durch Binden, Kleben oder Nähen werden die Formvorschriften bei Testamenten eingehalten. Heftklammern sind nicht ausreichend. Manche Testamente können aber durch einen inhaltlichen Zusammenhang noch gerettet werden. Lassen Sie rechtzeitig Ihr Testament nochmals auf seine Formvorschriften überprüfen.

 

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