Wirtschaftsrecht
Wir sind eine Wirtschaftskanzlei, bei der die Beratung und Vertretung von KMU´s eine große Rolle spielt. Wir vertreten sowohl Einzelunternehmer als auch GmbH´s in den verschiedensten Bereichen im Bereich Wirtschaftsrecht. Die Fragestellungen sind in der Regel auch nicht auf einen einzigen Themenbereich beschränkt, sondern übergreifend. Ein Unternehmer hat in der Regel nicht nur Fragen zum Arbeitsrecht, sondern genauso auch zum Wettbewerbsrecht, Vertriebsrecht oder auch Gesellschaftsrecht. Des weiteren sind wir bei Liegenschaftstransaktionen und Kaufverträgen regelmäßig für unsere Mandanten aktiv. Auch wenn geplant wird, eine neue Gesellschaft zu gründen, bieten wir unsere Dienstleistungen für unsere Mandanten an.
GRÜNDUNG EINER GMBH
Wenn Sie eine GmbH gründen möchten, können wir als Rechtsanwälte für Sie einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag vorbereiten. Darin können die Rechte der einzelnen Gesellschafter untereinander, aber auch Voraussetzungen für allfällige Beschlüsse oder auch die Aufteilung des Gesellschaftsvermögens bei Auflösung der GmbH bereits im Vorfeld geregelt werden. Weiters erstellen wir Geschäftsführerverträge, bei denen für die Gesellschafter abgesichert ist, dass die Geschäftsführung auch tatsächlich in deren Interesse gehandhabt wird. Auch besteht die Möglichkeit, dass der Gesellschafter auch gleichzeitig Geschäftsführer seiner GmbH wird. Hier sind sowohl steuerlich als auch wirtschaftlich einige Besonderheiten zu berücksichtigen. Wir haben ein Netzwerk an Steuerberatern, mit denen wir regelmäßig auch in steuerlichen Angelegenheiten bezüglich der GmbH-Gründung zusammenarbeiten.
Auch werden wir immer wieder mit der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH als vertragliche Gestaltung und anwaltliche Berater mit involviert. Die Einbringung eines Einzelunternehmens kann mitunter rechtliche aber auch wirtschaftliche, insbesondere steuerliche, Vorteile haben.
Auch in anderen Bereichen des Wirtschaftsrechtes, wie insbesondere Markenrecht, Vertriebsrecht oder Wettbewerbsrecht, liegen unserer Kanzleischwerpunkte.
Ganz egal, ob als anwaltlicher Berater oder notwendigenfalls bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche.
UNSERE LEISTUNGEN IM WIRTSCHAFTSRECHT
- Gesellschaftsrecht: Gründung von GmbH und Flexibler Kapitalgesellschaft (FlexKapG), Gesellschaftsverträge, Syndikatsverträge, Gesellschafterstreitigkeiten, Geschäftsführerhaftung, Anteilsübertragungen und Umgründungen.
- Vertragsrecht: Erstellung und Prüfung von Liefer-, Dienstleistungs-, Kooperations- und Rahmenverträgen sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen – mehr zum Vertragsrecht.
- Vertriebs- und Handelsvertreterrecht: Vertriebsverträge, Franchise, Ausgleichsansprüche – mehr zum Vertriebsrecht.
- Arbeitsrecht für Unternehmen: Dienstverträge, Beendigungen, Betriebsvereinbarungen – mehr zum Arbeitsrecht.
- Wettbewerbs- und Markenrecht: Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Markenanmeldung und -verteidigung – Wettbewerbsrecht, Markenrecht.
- Forderungsbetreibung und Prozessführung: Mahnklage, Klage, einstweilige Verfügung, Exekution und Vertretung im Insolvenzverfahren des Schuldners.
- Immobilien und Liegenschaftstransaktionen: Kaufverträge, Treuhandabwicklung, Mietverträge für Geschäftsräume.
FORDERUNGSBETREIBUNG UND PROZESSVERTRETUNG
Offene Forderungen belasten die Liquidität. Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent durch – vom qualifizierten Mahnschreiben über die Mahnklage (im gerichtlichen Mahnverfahren für Geldforderungen bis 75.000 Euro, § 244 ZPO) bis zur Exekution. Zwischen Unternehmern können Verzugszinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) sowie pauschale Betreibungskosten geltend gemacht werden. In Wien vertreten wir Sie vor dem Bezirksgericht für Handelssachen Wien und dem Handelsgericht Wien, österreichweit vor allen Gerichten; bei grenzüberschreitenden Forderungen nutzen wir das Europäische Mahnverfahren.
HÄUFIGE FRAGEN ZUM WIRTSCHAFTSRECHT
Wie viel Stammkapital braucht eine GmbH?
Seit 1. Jänner 2024 beträgt das Mindeststammkapital einer GmbH 10.000 Euro, wovon mindestens 5.000 Euro bar einzuzahlen sind (GesRÄG 2023). Die Gründungsprivilegierung ist damit entfallen.
Was ist eine FlexKapG (FlexCo)?
Die Flexible Kapitalgesellschaft ist seit 2024 eine neue Rechtsform (FlexKapGG), die sich an Start-ups richtet: Sie erlaubt Unternehmenswert-Anteile für Mitarbeiterbeteiligungen, erleichterte Beschlussfassung und flexiblere Kapitalmaßnahmen als die GmbH.
Wann verjähren offene Rechnungen?
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verjähren grundsätzlich nach drei Jahren (§ 1486 ABGB), gerechnet ab Fälligkeit. Eine Klage oder ein Anerkenntnis des Schuldners unterbricht die Verjährung – eine bloße Mahnung nicht.
Welches Gericht ist für Streitigkeiten zwischen Unternehmen zuständig?
In Wien das Bezirksgericht für Handelssachen bei Streitwerten bis 15.000 Euro und darüber das Handelsgericht Wien; außerhalb Wiens die Bezirks- bzw. Landesgerichte. Gerichtsstandsvereinbarungen zwischen Unternehmern sind zulässig und sollten bereits im Vertrag geregelt werden.
Haftet der Geschäftsführer persönlich?
Grundsätzlich haftet die GmbH mit ihrem Vermögen. Der Geschäftsführer haftet der Gesellschaft gegenüber aber bei Sorgfaltsverstößen (§ 25 GmbHG), gegenüber Gläubigern etwa bei verspäteter Insolvenzantragstellung und gegenüber dem Finanzamt und der Sozialversicherung bei schuldhafter Nichtabfuhr von Abgaben und Beiträgen.