Von Seiten der „Volkswagengruppe“ (VW, Audi, Skoda, Seat und Porsche) wird wegen des Dieselskandal noch bis 31. Dezember 2107 auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Ab 01. Jänner 2018 können daher die meisten Ansprüche auf Grund von Verjährung nicht mehr eingeklagt werden.

 

Der VKI (Verein für Konsumenteninformation) empfiehlt auch jenen Personen, die sich der „Sammelklage“ auf Grund des Dieselskandal in den Niederlanden angeschlossen haben, ihre Ansprüche in Österreich durch versierte Anwälte gerichtlich geltend zu machen. Auch diese Ansprüche drohen nämlich zu verjähren, wenn nicht bis zum 31.12.2017 in Österreich die Klage eingebracht wird.

 

Mit Erhebung der Klage vor dem 31.12.2017 wird die Verjährung gehemmt. Das Gericht hat dann im Einzelfall zu entscheiden, ob der getäuschte Käufer auf Grund des Dieselgate seinen Kaufpreis zurückerhält. Er muss sich im Erfolgsfall lediglich ein Benützungsentgelt für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.

 

Bekanntlich vertreten wir österreichweit viele Geschädigte sowohl in Gerichtsverfahren als auch außergerichtlich. Unsere Kanzlei hat bereits richtungsweisende Urteile erwirkt.

 

Das Landesgericht Wels gab gerade in zweiter Instanz unserer Berufung und damit der Klage auf Rückgabe des Autos statt. Das Berufungsgericht folgte unserer Ansicht, dass ein Käufer berechtigt davon ausgehen darf, dass keine Manipulation am PKW vorhanden ist. Daher kann der getäuschte Käufer die Rückabwicklung des Kaufvertrags wegen Irrtum verlangen. Das Berufungsgericht zitiert in seinem Urteil, die von uns vor dem Landesgericht Feldkirch erwirkten Urteile. Daher wurde unserer Mandantin der gesamte Klagsbetrag samt 4 % Zinsen seit Mai 2016 zugesprochen.

 

Ein Software-Update ist auch nach Ansicht des Landesgerichts Wels keine Verbesserung. Es ist zu befürchten, dass die Standfestigkeit des Motors durch ein solches Update leidet.

 

Sofern Sie ebenfalls einen betroffenen PKW (1,6 und 2,0 Liter Hubraum mit Motorenbezeichnung EA189) besitzen, kontaktieren Sie uns unverbindlich und kostenlos. Wir erstatten für Sie eine Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung. Falls eine Anreise in unsere Kanzlei nicht möglich ist, kann die Informationsaufnahme auch per E-Mail und Telefon erfolgen.

 

Eine rasche Kontaktaufnahme macht aus obigen Überlegungen Sinn.