Zivilrecht

Das Zivilrecht (auch allgemeines Privatrecht oder bürgerliches Recht genannt) regelt Rechtsbeziehungen zwischen gleichrangigen Rechtssubjekten (Personen). Im Gegensatz dazu regelt das öffentliche Recht das Verhältnis zwischen den Bürgern und dem Staat, der mit Hoheitsgewalt ausgestattet ist. Während im öffentlichen Recht Verwaltungsbehörden für die Durchsetzung von Ansprüchen zuständig sind, sind im Zivilrecht die ordentlichen Gerichte anzurufen. Dies geschieht in der Regel mittels Klage oder Anträgen. Das Zivilrecht lässt sich grundsätzlich in fünf Teile einteilen.

Dies ist ein allgemeiner Teil, in dem Regelungen, beispielsweise über Rechts- und Handlungsfähigkeit von Personen, Stellvertretung, Vertragsschluss und Verjährung enthalten sind.

Ein weiterer Teil ist das Schuldrecht. Dieses regelt, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Person einer anderen eine Leistung zu erbringen hat. Grundsätzlich wird hier unterschieden zwischen Leistungen in Folge eines Vertragsschlusses und Leistungen aufgrund des Gesetzes (Schadenersatz und Bereicherungsrecht).

Der dritte Teil des bürgerlichen Rechts ist das sogenannte „Sachenrecht“. Es regelt die Zuordnung von Rechten an körperlichen Sachen. Hier geht es insbesondere um Besitz, Eigentum und Pfandrechte.

Das vierte Sachgebiet ist das Erbrecht. Hier geht es um die Frage des Übergangs von Rechten und Pflichten eines Verstorbenen auf dessen Rechtsnachfolger.

Der fünfte und letzte Teil des Zivilrechtes ist das Familienrecht. Hier geht es um die Gestaltung von Rechten und Pflichten zwischen Verwandten bzw. Eheleuten.

Diese fünf Bereiche werden als Allgemeines Privatrecht angesehen. Daneben bestehen auch Sonderprivatrechte, wie das Arbeitsrecht oder das Unternehmensrecht. Als Hauptgesetz des Zivilrechts ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) anzusehen.

Dieses Gesetz ist seit 01.01.1812 in Kraft und wurde im Laufe der Zeit etliche Male novelliert. Neben dem ABGB besteht aber eine Vielzahl an Sondergesetzen für gewisse Gebiete. Beispiele für solche Sondergesetze sind das Ehegesetz, das Mietrechtgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz, das Produkthaftungsgesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Amtshaftungsgesetz und viele mehr.

Besonders zu erwähnen ist noch das sogenannte Internationale Privatrecht (IPR). Interessanterweise ist dieses keinesfalls ein internationales Recht, sondern jedes Land hat ein eigenes internationales Privatrecht. Das IPR regelt die Frage, welches Recht (von welchem Staat) in Fällen mit Auslandsbezug anzuwenden ist.

Während das sogenannte „materielle Privatrecht“ das Bestehen oder Nichtbestehen von Rechten und Pflichten von Personen regelt, regelt das Zivilverfahrensrecht (Prozessrecht) die Möglichkeiten der Durchsetzung dieser Rechte und Pflichten.