Franken-Mindestkurs: Oberster Gerichtshof (OGH) beurteilt Informationspolitik der SNB als hoheitliches Handeln, unabhängig davon, ob richtig oder vorsätzlich falsch informiert wurde. Die SNB sei somit durch Immunität geschützt. Kein Rechtsmittel mehr möglich.

 

 

 

Entgegen der erstgerichtlichen Entscheidung in Wien sprach nunmehr der OGH der SNB (auch als Aktiengesellschaft) den Schutz der völkerrechtlichen Immunität zu. Das bedeutet für die durch die Kommunikationspolitik geschädigten Franken-Kreditnehmer, dass keine rechtliche Handhabe gegen die SNB möglich ist. Der Oberste Gerichtshof differenzierte nicht, ob die verbreiteten Information richtig waren oder vorsätzlich Falschinformationen verbreitet wurden. Die Informationspolitik diene der SNB jedenfalls  zur Beeinflussung des Wechselkurses der eigenen Währung. Sie stehe mit der Führung der Geld- und Währungspolitik somit in einem derart engen Zusammenhang, dass sie auch der hoheitlichen Tätigkeit zuzuordnen sei. Die SNB genieße daher Immunität.

Da es sich um eine höchstgerichtliche Entscheidung handelt, ist ein weiteres Rechtsmittel nicht möglich.

Entscheidung des OGH