Radar: Falschmessung auf A14

Falschmessungen kommen immer wieder vor. Kürzlich ist eine solche falsche Radarmessung auf der Autobahn A14 auf der Rheintalautobahn aufgeflogen. Der Lenker sollte angeblich mit 215 km/h unterwegs gewesen sein. Tatsächlich fuhr der Lenker auf der Autobahn nur 108 km/h. Die Strafe der BH Feldkirch war unberechtigt. Es besteht der Verdacht, dass auch andere Messungen falsch sein könnten.

Bei der Einstellung von Radargeräten muss der Winkel richtig eingestellt sein, damit korrekte Messungen überhaupt möglich sind. Auch ist es notwendig, die Geräte regelmäßig zu eichen. Es gibt immer wieder Fälle, bei denen tatsächlich das Radargerät nicht richtig gemessen hat. Es empfiehlt sich, immer eine Prüfung auf Plausibilität anzustellen und allenfalls einen Einspruch gegen die Strafverfügung einzubringen. Dies am besten schriftlich, per Einschreiben oder Fax, damit auch nachgewiesen werden kann, dass die Einspruchsfrist eingehalten wurde.

 

Es kann im Einspruch auch ein Sachverständigengutachten beantragt werden, damit die Messergebnisse überprüft werden. Wenn sich jedoch schon auf Grund einfacher Berechnungen die Falschmessung ergibt, kann das Strafverfahren auch gleich eingestellt werden.

 

Wenn der Betroffene über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, übernimmt diese auch häufig die Kosten für einen professionellen Einspruch durch den Rechtsanwalt. Häufig ist in den Polizzen aber eine Bagatellgrenze vereinbart (je nach Versicherung ca. EUR 200 an Strafe). Zur Not kann man aber auch selbst schriftlich den Einspruch einbringen. Anwaltszwang besteht nicht.