Sun Contracting / Green Finance – Urteil gegen die Green Finance!
GESCHÄDIGTENINFORMATION Nr. 3
Wir informieren Sie über den aktuellen Stand der Insolvenzverfahren rund um die Sun Invest AG, die Sun Contracting AG sowie die Sun-Contracting-Gruppe in Österreich. Zudem liegen erstmals Aussagen der Insolvenzverwalter aus den gerichtlichen Tagsatzungen vom 21.01.2026 in Österreich sowie ein erstes Urteil gegen die Green Finance Capital AG vor.
Sun Invest AG (Liechtenstein)
Nach Angaben des Insolvenzverwalters bestehen voraussichtlich Verbindlichkeiten in Höhe von rund EUR 106 Mio. Die Gesellschaft hatte zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung liquide Mittel von rund CHF 685.000. Dieses Bargeld ist im Verhältnis zu den Schulden sehr gering.
Die Sun Invest AG ist nach Einschätzung des Insolvenzverwalters keine operative Gesellschaft, sondern eine reine Finanzierungsgesellschaft. Sie hat rund 12.700 Darlehensverträge abgeschlossen, betroffen sind schätzungsweise 5.000 bis 6.000 Anleger. Von diesen Geldern wurden rund EUR 105 Mio. an die Sun Contracting AG weitergegeben.
Der Insolvenzverwalter geht derzeit davon aus, dass die Sun Invest AG bereits seit dem Jahr 2023 überschuldet war. Ob und ab wann rechtlich eine Insolvenzreife vorlag, wird im Rahmen der laufenden Strafverfahren noch durch Gutachten geprüft.
Derzeit sind sowohl in Liechtenstein als auch in Österreich Strafverfahren anhängig. Es wird gegen insgesamt 27 Beschuldigte ermittelt, unter anderem wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs. Auch gegen die Gesellschaft selbst wird ermittelt.
Die eingelangten Forderungsanmeldungen der Anleger konnten bisher noch nicht geprüft werden. Die Prüfung soll im Laufe des Jahres 2026 erfolgen. Der nächste Bericht des Insolvenzverwalters wird voraussichtlich in etwa sechs Monaten veröffentlicht.
Es bestehen angeblich teilweise sogenannte Management-Versicherungen. Das sind Haftpflichtversicherungen für Geschäftsführer und Entscheidungsträger. Theoretisch könnten daraus Schadenersatzansprüche gedeckt werden. Ob diese Versicherungen Deckung gewähren, ist derzeit offen.
Wegen der sehr großen Datenmengen im Unternehmen konnte sich der Insolvenzverwalter bisher noch keinen vollständigen Überblick verschaffen. Die Berichte werden auf der Website der Sun Invest AG veröffentlicht. Einzelne Anfragen können wegen der sehr hohen Zahl von Anlegern nicht individuell beantwortet werden.
Sun Contracting AG (Liechtenstein)
Bei der Sun Contracting AG sind bisher mehr als 6.000 Forderungsanmeldungen eingegangen. Die Prüfung dieser Forderungen soll im Laufe des Jahres 2026 erfolgen. Ein nächster Bericht ist für den Sommer 2026 angekündigt.
Die Sun Contracting AG fungierte als Holding für zahlreiche Tochtergesellschaften in verschiedenen Ländern. Einige dieser Gesellschaften sind bereits insolvent, andere besitzen noch Vermögen oder Anlagen.
Ab dem Jahr 2018 wurden von Kleinanlegern Gelder vereinnahmt. Insgesamt dürfte es sich dabei um Beträge von bis zu EUR 250 Mio. handeln. Die Gesellschaft selbst schloss Vertriebs- und Vermittlungsverträge mit externen Partnern ab. Teilweise wurden Provisionen im Voraus ausbezahlt. Diese Zahlungen werden derzeit vom Insolvenzverwalter geprüft und könnten unter Umständen zurückgefordert werden.
Die Sun Contracting AG verfügt kaum noch über liquide Mittel. Es gibt Bankguthaben von etwa CHF 40.000. Zusätzlich besteht Anlagevermögen in Form von Photovoltaikanlagen im geschätzten Wert von rund EUR 100.000 bis EUR 250.000. Weiters wird eine mögliche Rückforderung gegen eine Rechtsanwaltskanzlei in Höhe von rund EUR 50.000 geprüft.
Bei Tochtergesellschaften wurden weitere Forderungen von rund EUR 45,5 Mio. angemeldet. Ob diese tatsächlich werthaltig sind, hängt davon ab, ob und in welchem Umfang diese Gesellschaften selbst insolvent werden.
Die Datensicherung der gesamten Kundendaten wurde durchgeführt. Der Datenumfang beträgt über 50 Gigabyte. Teilweise gab es Vermischungen zwischen der Sun Contracting AG und ihren Tochtergesellschaften. Diese werden derzeit ausgewertet.
Sun-Contracting-Gruppe in Österreich
Über fünf österreichische Gesellschaften der Gruppe wurden am 03.11.2025 die Konkursverfahren eröffnet. Für jede Gesellschaft wurde ein eigener Insolvenzverwalter bestellt. Eine Sanierung ist nicht vorgesehen, vielmehr erfolgt eine Verwertung des Vermögens.
Aus der österreichischen Sun-Contracting-Gruppe ist insbesondere die Sun Contracting Engineering GmbH relevant, da diese Finanzprodukte in Österreich vertrieben hat.
Am 03.02.2026 fand am Landesgericht Linz die Prüfungs-, Berichts- und Vermögensverzeichnistagsatzung im Konkursverfahren der Sun Contracting Engineering GmbH statt. Der Masseverwalter teilte mit, dass sich derzeit etwa EUR 1 Mio. auf dem Massekonto befinden. Er geht davon aus, insgesamt freies Vermögen in Höhe von EUR 9,6 Mio. realisieren zu können.
Angemeldet wurden bis dato Forderungen in Höhe von EUR 36.673.463,75. Davon wurden EUR 29.299.542,86 vom Masseverwalter bestritten. Derzeit sind somit rund EUR 7,37 Mio. anerkannt.
Unsere Mandanten, deren Forderungen bei der Sun Contracting Engineering GmbH angemeldet wurden, werden gesondert über die weiteren Schritte informiert. Angesichts der aktuellen Vermögenslage erscheint im Fall der Anerkennung eine Quote von bis zu 100 Prozent nicht ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund ist bei jenen Mandanten, deren Forderungen nicht anerkannt wurden, die Einbringung einer Feststellungsklage gegen den Masseverwalter bis zum 03.05.2026 möglich. Da die Klage entsprechend vorbereitet und begründet werden muss, ersuchen wir um ehestmögliche Rückmeldung bzw. Beauftragung, wenn Sie die Einbringung einer Feststellungsklage wünschen.
Green Finance Capital AG
Seitens der Green Finance Capital AG wird derzeit eine Haftung bzw. Rückzahlung abgelehnt. Für Anleger, die aufgrund der Umstände eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung ihres „Investments“ samt Rückzahlung wünschen, ersuchen wir um Kontaktaufnahme.
Zwischenzeitlich haben wir gegen die Green Finance Capital AG ein klagsstattgebendes Urteil vor dem Landesgericht erwirkt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und könnte noch bekämpft werden. Sofern Sie eine Klagsführung gegen die Green Finance Capital AG wünschen, ersuchen wir um Kontaktaufnahme.
Haftungen anderer involvierter Personen
Neben den Insolvenzverfahren kommen Ansprüche gegen verschiedene Personen und Unternehmen in Betracht, insbesondere gegen Organmitglieder (Vorstände und Geschäftsführer), gegen Verwaltungsräte, Abschlussprüfer, gegen die Beschuldigten der Strafverfahren einschließlich Beitragstäter sowie gegen Berater und Vermittler bei Falsch- oder unvollständiger Beratung oder unterlassener Risikoaufklärung. Ob und gegen wen Ansprüche bestehen, muss im Einzelfall anhand der konkreten Unterlagen und Abläufe geprüft werden. Sofern Sie von unserer Seite konkrete weitere Schritte wünschen, ersuchen wir um entsprechende Information bzw. Beauftragung.
Verjährungen
Schadenersatzansprüche gegen involvierte Personen verjähren grundsätzlich in drei Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem Schaden und Schädiger (und die maßgebliche Schadensursache) bekannt sind. Unabhängig davon gilt eine absolute Höchstfrist von 30 Jahren.
Bei einer Vertragsanfechtung gelten andere Fristen. Die Anfechtung wegen Irrtums ist grundsätzlich binnen drei Jahren ab Vertragsabschluss geltend zu machen. Bei List bestehen deutlich längere Fristen von 30 Jahren ab Vertragsabschluss.
Ungeachtet dessen empfehlen wir, Ansprüche möglichst rasch prüfen und sichern zu lassen, um sich nicht dem Einwand der Verjährung auszusetzen. Sofern Sie von unserer Seite konkrete weitere Schritte wünschen, ersuchen wir um entsprechende Information bzw. Beauftragung.
Wie es weitergeht
In allen Verfahren stehen nun vor allem drei Dinge im Mittelpunkt: die Prüfung der Anlegerforderungen, die Sicherung und Verwertung des vorhandenen Vermögens sowie die Auswertung der umfangreichen Datenbestände. Parallel dazu laufen strafrechtliche Ermittlungen in Liechtenstein und Österreich.
Sobald belastbare Zahlen, konkrete Verwertungsschritte oder neue relevante Berichte der Insolvenzverwalter vorliegen, informieren wir Sie.
Wenn Sie Ansprüche gegen Berater, Vermittler oder anderweitig in den Gesamtkomplex involvierte Personen prüfen oder weiterverfolgen lassen möchten, wenden Sie sich möglichst umgehend an uns. Wir haben derartige Anspruchsgrundlagen bereits für mehrere Mandanten geprüft und in ersten Fällen bereits Klagen eingebracht.
Geschädigteninformation Nr.3 Green Finance – Sun Contracting zum download
Kontaktieren Sie uns noch heute. Je früher Sie handeln, desto mehr können Sie zurückholen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Die Rechtslage kann sich ändern. Für eine individuelle Beurteilung Ihres Falls kontaktieren Sie uns bitte direkt.
Letzte Aktualisierung: Februar 2026