Die Lebensversicherung fällt nur zum Teil in die Unterhaltsbemessung
webpflege_admin2015-11-04T18:17:25+01:00Bei der Auszahlung einer Lebensversicherung fällt nur der Ertrag des Kapitals (Zinsen, Gewinne) in die Unterhaltsbemessungsgrundlage. Wurde die Lebensversicherung hingegen nicht vom Unterhaltspflichtigen finanziert, so wird der gesamte Auszahlungsbetrag ausgenommen. […]