Pichler Rechtsanwalt · Wien & Dornbirn

OGH: Prüfpflicht für Betreiber von Online-Foren

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Betreiber von Online-Foren und Gästebüchern können verpflichtet sein, rufschädigende und ehrenbeleidigende Beiträge auf ihrer Website zu überprüfen und im Fall von Rechtswidrigkeit zu löschen. Der OGH bejahte in einem Vorarlberger Fall den Unterlassungsanspruch gegen die Betreiberin — und zog damit eine Linie, die für jeden Plattformbetreiber praktische Folgen hat.

Autor
Dr. Clemens Pichler, LL.M.
Erschienen in
„Die Presse“, Rechtspanorama, 22. Jänner 2007
Besprochene Entscheidung
OGH 6 Ob 178/04a

Der Fall

Die Beklagte betrieb eine Website mit Online-Gästebuch. Ein Nutzer beschimpfte darunter einen Hotelier massiv unter einem Pseudonym. Der Hotelier klagte auf Unterlassung, das Erstgericht wies ab, das Landesgericht Feldkirch änderte zugunsten des Klägers ab. Die Betreiberin wurde aufgefordert, den Beitrag zu entfernen, und tat dies auch sofort — anschließend erschien jedoch ein weiterer rechtswidriger Beitrag, der über eine Woche stehen blieb.

Wann und wie genau der Provider schauen muss

Der OGH hielt fest, dass Provider grundsätzlich keine allgemeine Verpflichtung zur Vorabkontrolle trifft. Eine allgemeine Überwachungspflicht besteht nicht — sehr wohl aber eine besondere Kontrollpflicht, sobald dem Betreiber eine konkrete Rechtsverletzung bekannt gegeben wurde.

Ab diesem Zeitpunkt muss er weitere Beiträge daraufhin beobachten, ob sie rechtswidrige Äußerungen derselben Art enthalten, und diese unverzüglich löschen. Eine Löschung erst nach einer Woche ist jedenfalls zu spät. Bei der Beurteilung berücksichtigte der OGH auch, ob die Website professionell und wirtschaftlich betrieben wird und wie konkret die Rechtsverletzung benannt wurde.

Was Betreiberinnen und Betreiber jetzt tun sollten

  • Eine erreichbare Meldestelle einrichten und eingehende Beschwerden datiert dokumentieren.
  • Nach der ersten Meldung nicht nur den gerügten Beitrag löschen, sondern gleichartige Beiträge laufend prüfen.
  • Unverzüglich handeln — Tage, nicht Wochen.
  • Beiträge Dritter erkennbar als solche kennzeichnen und sich nicht zu eigen machen.

Die ausführliche rechtsdogmatische Aufarbeitung derselben Entscheidung — insbesondere zum Verhältnis der §§ 13 bis 19 ECG — finden Sie im Beitrag „Besondere Kontrollpflicht für Host-Provider“ in der ecolex 3/2007.

Beitrag im Volltext

Der vollständige Beitrag steht als PDF zum Nachlesen bereit — genau so, wie er in „Die Presse“ vom 22. Jänner 2007 erschienen ist.

„OGH: Prüfpflicht für Betreiber von Online-Foren“PDF, 944 KB

Rechtswidrige Beiträge — auf beiden Seiten

Wir setzen die Löschung rufschädigender Beiträge durch und verteidigen Plattformbetreiber gegen überzogene Unterlassungsbegehren.

Mehr dazu unter Medienrecht und Internet- und Domainrecht.

Das PDF ist ein Scan der Druckausgabe und enthält keine durchsuchbare Textebene. Der Beitrag gibt die Rechtslage und die Rechtsprechung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Für Ihren konkreten Fall ersetzt er keine anwaltliche Beratung — sprechen Sie uns an, wir prüfen die aktuelle Rechtslage.

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