Ein schwerer Unfall oder eine ernsthafte Erkrankung ziehen oft einen längeren Krankenstand nach sich. Aufgrund des langen Arbeitsausfalls des Arbeitnehmers kommt es vor, dass der Arbeitgeber während des laufenden Krankenstands die Kündigung ausspricht.
Generell wird bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Beendigung unterschieden. Die ordentliche Beendigung erfolgt in Form einer Kündigung. Dadurch wird das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Frist zu einem Termin aufgelöst wird. Eine außerordentliche Beendigung ist entweder eine Entlassung oder ein Austritt.
Die Kündigung ist, im Gegensatz zur Entlassung, grundsätzlich begründungsfrei. Die außerordentliche Beendigung (Entlassung & Austritt) kann nur aus einem wichtigen Grund vorgenommen werden. Diese Gründe werden im Gesetzt genau geregelt.
Ein genereller Kündigungsschutz im Krankenstand besteht nicht.
Daraus folgt, dass eine Kündigung während des Krankenstandes arbeitsrechtlich grundsätzlich zulässig und wirksam ist, soweit der Arbeitgeber die gesetzlich und vertraglich vorgegebenen Fristen und Termine einhält.
Dauert der Krankenstand über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus, behält der Arbeitnehmer den Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer des Krankenstandes. Längstens jedoch für die maximale Dauer des Entgeltfortzahlungsanspruches.
Die Kündigung darf nur in Ausnahmefällen aufgrund des Krankenstandes ausgesprochen werden. Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Kündigung ist jedoch grundsätzlich, dass sie nicht sozial ungerechtfertigt ist.
Eine Kündigung kann etwa dann sozial ungerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber aufgrund einmaliger Krankheit und des daraus resultierenden Krankenstandes, den Arbeitnehmer kündigt.
Häufig wiederkehrende oder lang dauernde Krankenstände können jedoch eine Ausnahme darstellen und Kündigungen rechtfertigen.
Kollektivverträge und Arbeitsverträge sind in diesem Zusammenhang allerdings zu beachten.
Wenn eine Kündigung nicht gerechtfertigt erscheint, kann der Arbeitnehmer diese anfechten. Eine erfolgreiche Kündigungsklage führt dazu, dass das Arbeitsverhältnis trotz ausgesprochener Kündigung weiter besteht.
Eine Recht zur Anfechtung steht jedem Arbeitnehmer zu, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt.
Zuständig für das Verfahren ist das jeweilig Arbeitsgericht, in Vorarlberg das Landesgericht Feldkirch.
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Krankenstand: Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern in Österreich
Im Krankenstand haben Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung, für Angestellte und Arbeiter gleich sechs Wochen voll und vier Wochen zur Hälfte pro Arbeitsjahr, mit steigender Dienstzeit bis zu zwölf Wochen. Dafür treffen sie Pflichten: die unverzügliche Meldung an den Arbeitgeber, auf Verlangen die Vorlage einer Krankenstandsbestätigung und ein Verhalten, das die Genesung nicht gefährdet. Eine Kündigung im Krankenstand ist zulässig, verschiebt aber das Ende der Entgeltfortzahlung nicht, sie läuft über das Dienstverhältnis hinaus weiter. Unzulässig sind hingegen die Entlassung allein wegen des Krankenstands und Druck, trotz Krankschreibung zu arbeiten. Wer glaubt, im Krankenstand nicht gekündigt werden zu können, irrt, wie der Beitrag zeigt, Rechte hat er trotzdem.
