Dr. Clemens Pichler, LL.M.
Team · Pichler Rechtsanwalt

Dr. Clemens Pichler, LL.M.

Zur Person

Dr. Clemens Pichler, LL.M. führt die heutige Pichler Rechtsanwalt GmbH seit ihrer Gründung im Jahr 2008. Davor sammelte er praktische Erfahrung bei Wolf Theiss und Thiery & Ortenburger in Wien sowie bei Kanzleien in Bludenz und Dornbirn – und in zwei Gerichtspraxen, am Handelsgericht Wien und am Bezirksgericht Dornbirn. Diese Doppelperspektive prägt seine Arbeit bis heute: Er kennt sowohl die Abläufe großer Wirtschaftskanzleien als auch die Erwartungen von Mandantinnen und Mandanten, die eine persönlich geführte Kanzlei suchen. Seine juristische Ausbildung schloss er mit einem Doktorat an der Universität Innsbruck und einem Master of Laws für IT-Recht an der Universität Wien ab, beide mit Auszeichnung. Ergänzt wurde sie durch Studienaufenthalte an der University of Cambridge (Private International Law und Company Law) sowie an der Universität Würzburg (Europa- und Völkerrecht). Die Rechtsanwaltsprüfung legte er 2007 mit sehr gutem Erfolg ab; im selben Jahr erfolgte die Eintragung in die Liste der Verteidiger in Strafsachen. Vor seiner anwaltlichen Laufbahn war er von 1999 bis 2004 Geschäftsführer eines Handelsunternehmens. Diese unternehmerische Erfahrung ist bei wirtschaftsrechtlichen Mandaten von praktischem Wert: Sie erlaubt es, rechtliche Fragen von der betriebswirtschaftlichen Seite her zu denken statt allein von der dogmatischen.

Schwerpunkte

Der fachliche Schwerpunkt liegt dort, wo Wirtschaftsrecht und Technikrecht einander berühren. Aus dem LL.M.-Studium zum IT-Recht ist eine bis heute tragende Spezialisierung geworden: Telekommunikationsrecht, Internet- und Domainrecht, E-Commerce sowie die Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Mehrere seiner Fachbeiträge zu Mobilfunk-AGB und zu den Prüfpflichten von Host-Providern und Forenbetreibern sind in dieser Zeit entstanden. Ein zweiter Schwerpunkt ist der Anlegerschutz. Dazu zählen Schadenersatzansprüche nach fehlerhafter Anlageberatung, die Durchsetzung von Ansprüchen in Insolvenzverfahren sowie die Vertretung Geschädigter bei Verdacht auf Anlagebetrug – ein Bereich, in dem die Kanzlei laufend Betroffene in Sammelverfahren begleitet. Hinzu kommen die klassischen Felder der Prozessführung: Zivil- und Vertragsrecht, Schadenersatz, Arbeitsrecht einschließlich Kündigungsanfechtung, Miet- und Wohnrecht sowie Wohnungseigentum, Ehe- und Familienrecht, Maklerrecht und Verkehrsrecht. Ein Teil der auf dieser Website dokumentierten Entscheidungen wurde von der Kanzlei selbst erwirkt – von der Haftung eines Kindergartenbetreibers bei Verletzung der Aufsichtspflicht über die Sicherungspflichten von Veranstaltern bis zu Fragen der Gewährleistung bei verborgenen Sachmängeln.

Skills

Geschäftsführung100%
Strategie100%
Gerichtsverhandlungen100%
Vertragserstellung100%
Rechtsberatung100%

Beruflicher Werdegang

seit 2008 Gründung und Leitung der heutigen Pichler Rechtsanwalt GmbH 2007 – 2008 Plankel, Mayrhofer & Partner, Dornbirn 2005 – 2007 Dr. Anton Tschann, Bludenz 2005 Thiery & Ortenburger, Wien 2004 Wolf Theiss Rechtsanwälte, Wien 2004 Gerichtspraxis am Handelsgericht Wien 2002 Gerichtspraxis am Bezirksgericht Dornbirn 1999 – 2004 Geschäftsführer der Grete Pichler HandelsgmbH

Juristische Ausbildung

2007 Eintragung in die Liste der Verteidiger in Strafsachen 2007 Rechtsanwaltsprüfung mit sehr gutem Erfolg 2003 – 2004 Master of Laws (LL.M.) für IT-Recht, Universität Wien, mit Auszeichnung 2003 University of Cambridge – Private International Law und Company Law 2002 – 2004 Doktoratsstudium, Universität Innsbruck, mit Auszeichnung 2002 Auslandsstudium, Universität Würzburg – Europa- und Völkerrecht 1999 – 2002 Diplomstudium der Rechtswissenschaften, Universität Innsbruck

Publikationen

Die Kanzlei versteht sich nicht allein als Praxiskanzlei. Regelmäßige Fachbeiträge in juristischen Zeitschriften sind Teil der Arbeit – sie halten die eigene Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung wach und finden gelegentlich ihren Weg zurück in die Gerichtssäle. Pichler, Kein Ausgleichsanspruch für Hackler, ecolex 5/2012 Pichler, Unzulässigkeit der Einstandszahlung eines Tankstellenpächters, Recht der Wirtschaft 11/2011 Pichler, Wer Geld anlegt, muss den Prospekt nicht lesen, Die Presse 2010 Pichler, ISB Holding Anstalt – Staatsanwaltschaft ermittelt Pichler, Kritisierende Domains zulässig, ecolex 2009 Pichler, Erneut unzulässige AGB in Mobilfunkverträgen, ecolex 2008 Pichler, Rechtsschutzversicherung und (un-)freie Anwaltswahl, Anwaltsblatt 2008 Pichler, Wenn die Sonnenterrasse zur Schattenterrasse wird – Recht auf Licht, Die Presse 2008 Pichler, Allgemeine Geschäftsbedingungen in Mobilfunkverträgen, Medien und Recht 2007 Pichler, Besondere Kontrollpflicht für Host-Provider, ecolex 2007 Pichler, OGH: Prüfpflicht für Betreiber von Online-Foren, Die Presse 2007 Pichler, Nachträgliche Ausstattung eines Gebäudes mit Heizkostenverteilern, immolex 2007 Pichler, Allgemeine Geschäftsbedingungen im Telefonendkundenvertrag, Master Thesis, Universität Wien 2004

Auszeichnungen, Mitgliedschaft und Vortragstätigkeit

Für seine Beiträge zum Telekommunikationsrecht wurde Dr. Pichler von der Wirtschaftskammer Österreich ausgezeichnet; während der Ausbildung erhielt er mehrere Stipendien. Er ist Gastautor im Rechtspanorama der Tageszeitung Die Presse und regelmäßig als Vortragender bei Seminaren tätig. Die Kanzlei ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Vorarlberg sowie der Treuhandrevision. Kanzleisitz ist Wien; eine Sprechstelle besteht in Dornbirn. Vertreten wird vor Gerichten und Behörden in ganz Österreich.

Zusammenarbeit und Honorar

Am Anfang steht ein Gespräch, in dem die Ausgangslage geklärt wird: Welche Ansprüche kommen überhaupt in Betracht, wie sind die Erfolgsaussichten einzuschätzen, welche Fristen laufen bereits. Erst danach wird entschieden, ob und wie vorgegangen wird. Für die Abrechnung stehen drei Wege offen. Beim tarifmäßigen Honorar richtet sich die Höhe nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) beziehungsweise den Autonomen Honorarkriterien (AHK) und damit nach dem Streitwert – das ist die gesetzliche Grundregel, wenn nichts anderes vereinbart wird. Beim Stundenhonorar wird ein Satz vereinbart, in dem sämtliche Backoffice-Leistungen enthalten sind; jede Leistung wird gesondert erfasst. Ist der Aufwand von vornherein abschätzbar, etwa bei Standardverträgen, kommt ein Pauschalhonorar in Betracht. Während eines laufenden Mandats erfolgen Teilabrechnungen oder eine Honorarakkontierung, damit der Kostenstand jederzeit nachvollziehbar bleibt; beides wird in der Endabrechnung berücksichtigt. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt die Kanzlei die Kostendeckungsanfrage und rechnet direkt mit dem Versicherer ab. Unabhängig davon trifft die unterliegende Partei in vielen Verfahren eine Kostenersatzpflicht.
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