Wer kennt das nicht? Man wartet im Restaurant auf seine Rechnung, hat den Kellner schon mehrmals aufgefordert, zum Kassieren zu kommen, aber nichts passiert. Man hat es eilig und möchte am liebsten einfach gehen. Kann man das?

 

Tatsächlich kursiert immer wieder das Gerücht, dass man gehen kann, wenn man drei mal “Zahlen” gesagt hat und der Kellner nicht kommt.

 

Wenn man in ein Restaurant geht, schließt man mit dem Gastwirt bei der Bestellung der Speisen und Getränke einen Konsumationsvertrag ab.

Sobald der Kellner die bestellten Speisen und Getränke an den Tisch bringt, hat der Gastwirt seinen Teil des Vertrages erfüllt. Die Gegenleistung des Gastes ist die Bezahlung des Preises. Darum kann man auch in solch ärgerlichen Situationen nicht einfach, ohne zu bezahlen, das Restaurant verlassen.

 

Man sollte versuchen, den Kellner öfter darauf aufmerksam zu machen, dass man zahlen möchte. Als Faustregel gilt, dass man höchstens 30 Minuten warten muss und möglichst zumindest zwei Mal nachfragen sollte.

 

Bleibt dies ohne Erfolg oder ist man so im Stress, dass man nicht länger warten kann, bleibt einem noch die Möglichkeit an der Theke zu zahlen.

 

Häufig steht dort ein Kellner bzw. der Gastwirt selbst, die dann gleich die Rechnung kassieren können.

 

Wenn auch das nicht funktioniert, kann man grundsätzlich gehen. Will man sich aber nicht dem Vorwurf der “Zechprellerei” aussetzen, sollte man unbedingt seinen Namen und seine Anschrift hinterlassen, damit das Restaurant eine Rechnung schicken kann.

 

Wird weder beim Ober noch beim sonstigen Personal bezahlt ohne seine Daten zu hinterlassen, kann es sogar zu einer Strafanzeige kommen. Meistens fehlt es aber am Vorsatz zum Zeitpunkt der Bestellung, die Rechnung nicht zu bezahlen. Ansonsten wäre es nämlich Betrug.

 

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