Die Master Thesis untersucht systematisch, welchen Regeln Allgemeine Geschäftsbedingungen im Telefonendkundenvertrag unterliegen — vom europäischen Richtlinienpaket über KSchG und TKG 2003 bis zu den einzelnen Klauseltypen. Sie bildet die Grundlage der späteren Fachbeiträge zu unzulässigen AGB-Klauseln in Mobilfunkverträgen.
Der Rechtsrahmen
Der erste Teil arbeitet die Ebenen heraus, auf denen AGB im Telekommunikationsbereich gemessen werden:
- Europarecht — das EU-Richtlinienpaket mit Rahmen- und Universaldienstrichtlinie sowie Klausel-, E-Commerce- und Fernabsatzrichtlinie.
- ABGB — Geltungskontrolle nach § 864a und Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3.
- KSchG — insbesondere die Klauselverbote und das Transparenzgebot.
- TKG 2003 — Anzeige- und Kundmachungspflicht, das Verfahren bei AGB-Änderungen samt Mitteilungspflicht, Mindestinhalt, Widerspruchsrecht der Regulierungsbehörde einschließlich Ermessen, Prüfungsumfang und Rechtswirkung, Universaldienst sowie die AGB-Kontrolle als spezifische Verpflichtung.
Die Klauseltypen im Einzelnen
Der zweite Teil geht die typischen Klauseln eines Endkundenvertrags durch und prüft sie an diesem Rahmen: Vertragsabschluss- und Leistungsbeschreibungsklauseln, Änderungsklauseln, die Nutzung durch berechtigte und unberechtigte Dritte, Haftungs- und Sperrklauseln, Laufzeitklauseln, Zahlungsmodalitäten sowie Kündigungsklauseln — jeweils getrennt für die ordentliche und die außerordentliche Kündigung durch Endkunden und Betreiber.
Warum die Arbeit bis heute relevant ist
Mehrere der hier entwickelten Argumente sind später in die Rechtsprechung und in die Fachdiskussion eingeflossen — etwa zur Beurteilung überlanger Mindestvertragsdauern und zur Frage, dass die AGB-Anzeige nach § 25 Abs 2 TKG eine zivilrechtliche Wirksamkeitsvoraussetzung darstellt. Beide Punkte greifen die späteren Beiträge zu den Verbandsprozessen wieder auf.
Beitrag im Volltext
Der vollständige Beitrag steht als PDF zum Nachlesen bereit — genau so, wie er im Juni 2004 an der Universität Wien erschienen ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen im TelefonendkundenvertragPDF, 333 KB
Beratung im Telekommunikationsrecht
Wir begleiten Anbieter bei der Gestaltung und Anzeige von AGB und Entgeltbestimmungen und vertreten Kundinnen und Kunden gegenüber Telekommunikationsanbietern.
Mehr dazu unter Telekommunikationsrecht und EDV- und E-Commerce-Recht.
Die Arbeit stammt aus dem Jahr 2004 und gibt den damaligen Rechtsstand wieder; das TKG 2003 wurde seither mehrfach novelliert. Für aktuelle Fragen sprechen Sie uns bitte an.