Green Finance Capital AG: Insolvenzverfahren eröffnet – Forderungsanmeldung bis 8. Mai 2026
Das Fürstliche Landgericht Vaduz eröffnete am 27. März 2026 das Insolvenzverfahren über die Green Finance Capital AG (AZ: 07 KO.2026.169). Anleger sollten jetzt rasch handeln und ihre Forderungen fristgerecht anmelden.
Was ist passiert?
Das Fürstliche Landgericht Vaduz hat mit Beschluss vom 27. März 2026 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green Finance Capital AG (FL-0002.581.256-8) mit Sitz in der Fürst-Franz-Josef-Strasse 68, LI-9490 Vaduz, eröffnet. Die Rechtswirkungen der Insolvenzeröffnung traten am 29. März 2026 ein. Das Gericht bestellte Mag. Antonius Josef Falkner zum Masseverwalter. Der Gesellschaft steht die Selbstverwaltung nicht zu – das Gericht ordnete also ein klassisches Konkursverfahren an.
Die Veröffentlichung erfolgte im Liechtensteiner Amtsblatt unter der Nummer 4150/2026 (Insolvenzedikt ON 4, ON 5, AZ: 07 KO.2026.169).
Wer ist die Green Finance Capital AG?
Die Green Finance Capital AG wurde 2018 als Tochtergesellschaft der Green Finance Group mit Sitz in Vaduz gegründet. Sie fungierte als Konzernfinanzierungsgesellschaft und sammelte über die Ausgabe von Anleihen und qualifizierten Nachrangdarlehen Millionenbeträge von Privatanlegern ein. Diese Gelder leitete sie als Darlehen an Schwestergesellschaften weiter – ohne Besicherung und ohne unabhängige Treuhänder.
Das Unternehmen warb mit Renditen von bis zu 8 % jährlich und vermarktete seine Produkte als nachhaltige Investments. Tatsächlich betrug das Eigenkapital der Gesellschaft lediglich EUR 50.000,–. Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) verhängte bereits ein Straferkenntnis wegen irreführender Werbung. Zudem ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) seit Herbst 2024 wegen des Verdachts auf Anlagebetrug, Bilanzfälschung, Untreue und betrügerische Krida gegen mehrere Personen und Unternehmen im Umfeld der Green Finance Gruppe.
Was bedeutet das für Anleger?
Wenn Sie Anleihen, Bonds oder Nachrangdarlehen der Green Finance Capital AG gezeichnet haben, betrifft Sie dieses Insolvenzverfahren unmittelbar. Die Eröffnung des Konkursverfahrens bedeutet, dass sämtliche Forderungen gegen die Gesellschaft nur noch im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Einzelne Betreibungen oder Klagen sind ab sofort nicht mehr zulässig.
Besonders betroffen sind Anleger mit qualifizierten Nachrangdarlehen, da ihre Forderungen grundsätzlich im Insolvenzfall erst nach allen anderen Gläubigern bedient werden. Unsere Kanzlei hat allerdings bereits Urteile erwirkt, bei denen der ursprüngliche Vertrag rückabgewickelt wurde.
WICHTIG: Melden Sie Ihre Forderung nicht primär als Nachrangdarlehen an, sondern stützen Sie sich auf Rückabwicklungsansprüche. Hier empfehlen wir dringend, sich eines Rechtsanwaltes zu bedienen, da mitunter Fehler in der Forderungsanmeldung nur mehr schwer zu korrigieren sind!
Frist beachten: Forderungsanmeldung bis spätestens 8. Mai 2026
Das Gericht fordert alle Gläubiger auf, ihre Forderungen bis längstens 8. Mai 2026 beim Masseverwalter Mag. Antonius Josef Falkner anzumelden. Die Anmeldung muss den Rechtsgrund, eine genaue ziffernmäßige Angabe der Forderungen sowie der geltend gemachten Zinsen enthalten. Außerdem sind Belege zur Glaubhaftmachung beizulegen.
Die allgemeine Prüfungstagsatzung findet am Freitag, dem 22. Mai 2026, um 10:15 Uhr beim Fürstlichen Landgericht Vaduz (Spaniagasse 1, 9490 Vaduz, VHS 4) statt.
Wichtig: Gläubiger, die ihre Forderungen nach dem 8. Mai 2026 anmelden, tragen die dadurch verursachten zusätzlichen Kosten und können bereits geprüfte Forderungen nicht mehr bestreiten. Eine verspätete Anmeldung kann Ihre Rechte also erheblich einschränken.
So melden Sie Ihre Forderung richtig an
Eine korrekte Forderungsanmeldung erfordert mehrere Schritte:
Sie müssen Ihre Forderung unter Angabe des (richtigen!) Rechtsgrundes (z. B. Anleihevertrag, Darlehensvertrag, Irrtum, etc.) exakt beziffern. Dazu gehören die Hauptforderung, aufgelaufene Zinsen und allfällige Kosten. Hier empfehlen wir aus den bereits dargelegten Gründen sich anwaltlich vertreten zu lassen.
Wir bieten Ihnen die professionelle Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren der Green Finance Capital AG zum Selbstkostenpreis von pauschal EUR 240,– an. Dabei prüfen wir Ihre Unterlagen, berechnen Ihre Forderungshöhe korrekt, erstellen die Anmeldung fristgerecht und übermitteln sie an den Masseverwalter.
Sie sparen sich den Aufwand und das Risiko, Fehler bei der Anmeldung zu machen. Formale Mängel können dazu führen, dass Ihre Forderung nicht oder nur teilweise anerkannt wird.
Weitere Ansprüche prüfen lassen
Neben der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren kommen für geschädigte Anleger weitere rechtliche Schritte in Betracht. Ansprüche gegen Organe und Verantwortliche der Gesellschaft, gegen Vermittler und Berater oder auf Basis von Prospekthaftung verdienen eine individuelle Prüfung. Angesichts der laufenden Ermittlungen der WKStA und der engen Verflechtung mit der ebenfalls insolventen Sun Contracting Gruppe bestehen möglicherweise zusätzliche Haftungsansätze.
Jetzt handeln – Kontaktieren Sie uns
Die Frist 8. Mai 2026 rückt näher. Senden Sie uns Ihre Unterlagen, und wir kümmern uns um Ihre Forderungsanmeldung. Kontaktieren Sie uns noch heute per E-Mail unter office@anwaltskanzlei-pichler.at
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Es gilt die Unschuldsvermutung.