GESCHÄDIGTENINFORMATION Nr.1 – Sun Contracting / Green Finance

  Kürzlich wurde beim Fürstlichen Landesgericht das Konkursverfahren über die Sun Contracting AG und die Sun Invest AG in Liechtenstein eröffnet. Die Insolvenz der Sun Contracting Gruppe mit Verbindlichkeiten in Höhe von rund 47 Millionen Euro betrifft zahlreiche Gläubiger und Anleger. Auch über Tochtergesellschaften in Österreich wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Viele Geschädigte haben sich auf Grund der erheblichen Verluste an uns gewandt um zu prüfen, gegen welche der Verantwortlichen Schadenersatzansprüche gestellt werden könne. Für viele Anleger stellt sich auch die Frage, ob zumindest ein Teil ihres investierten Kapitals aktuell noch gerettet werden kann.    

Insolvenzverfahren und Forderungsanmeldung

Selbstverständlich melden wir den entstandenen Schaden für unsere Mandanten als Insolvenzforderung fristgerecht an. Im Zuge des Insolvenzverfahrens wird voraussichtlich nur eine prozentuale Insolvenzquote ausgeschüttet werden. Diese wird den entstandenen Schaden nicht vollständig abdecken. Derzeit kann noch nicht beurteilt werden, in welchem Prozentbereich die Quote liegt, da noch nicht alle Forderungen verifiziert werden konnten und täglich neue Forderungsanmeldungen von Sun Contracting-Geschädigten dem Masseverwalter zugestellt werden. Die Masseverwalter sind aktuell am Sichten der Hintergründe und des noch vorhandenen Vermögens. Mit ersten Berichten ist in den kommenden Wochen zu rechnen.    

Privatbeteiligtenanschluss im Strafverfahren

Die WKStA ermittelt derzeit gegen mehrere Verantwortliche der Sun Contracting Gruppe, unter anderem wegen schweren Betrugs. Für unsere Mandanten schließen wir uns im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft als Privatbeteiligte an. Dadurch haben Sie die Möglichkeit der Akteneinsicht, erhalten Informationen zu aktuellen Ermittlungsfortschritten und es besteht auch die Möglichkeit, im Zuge eines eingeleiteten gerichtlichen Strafverfahrens Schadenersatzansprüche zugesprochen zu erhalten. Weitere Vorteile sind die kostenfreie Beweisermittlung durch die Staatsanwaltschaft und die Stärkung Ihrer Position durch mögliche strafrechtliche Verurteilungen (Bindungswirkung).    

Haftung des Vermittlers/Vermögensberaters

Viele Anleger wurden von Vermögensberatern, Finanzdienstleistern oder der Green Finance Broker AG zum Erwerb von Sun Contracting Produkten motiviert. Derzeit klären wir auch die Rolle dieser Vermittler in diesem Finanzkonstrukt. Von vielen unserer Mandanten wurde uns mitgeteilt, dass sie nicht ausreichend beraten und aufgeklärt wurden. Auch einzelne „Berater“ stehen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen. In vielen Fällen soll die Anlage als sicher und risikoarm dargestellt worden sein, bei manchen soll das Totalverlustrisiko verschwiegen oder verneint worden sein. Wenn es zu einer diesbezüglichen Falsch- oder Fehlberatung gekommen ist, können auch Forderungen gegen die einzelnen „Berater“ geltend gemacht werden. Es ist jedoch jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob es zu einem Beratungsfehler gekommen ist. Wir haben bereits erste Klagen eingebracht.    

Geschädigte der Green Finance-Gruppe

Auch die Green Finance-Gruppe, eine mit der Sun Contracting AG eng zusammenarbeitende Gesellschaftsgruppe, sieht sich mit Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche konfrontiert. Auch gegen die Green Finance AG selbst wird ermittelt. Anders als bei Sun Contracting wurde bezüglich der Green Finance-Gruppe aktuell keine Insolvenzverfahren eröffnet. Wir beraten auch Kunden, die über die Green Finance AG oder Tochtergesellschaften investiert haben, um zu prüfen, ob und wie Gelder zurückgeholt werden können. Bis dato wurde die sofortige Kündigung aus wichtigem Grund bzw. der Vertragsrücktritt außergerichtlich abgelehnt. Wir haben daher bereits die ersten Klagen gegen die Green Finance AG zur Rückzahlung der Investments eingebracht. Sollten Sie eine Geltendmachung Ihres Schadens direkt gegen die Green Finance AG wünschen, wäre eine entsprechende Beauftragung notwendig.    

Geschädigte mit Rechtsschutzversicherung

Viele Geschädigte verfügen über eine Rechtsschutzversicherung. Mitunter besteht – je nach Versicherung und versichertem Baustein – die Möglichkeit eine Rechtsschutzdeckung für eine Klage zu bekommen. Dies haben wir in der Vergangenheit für entsprechend versicherte Mandanten erreicht. Eine Deckungsanfrage sollte jedenfalls von einem spezialisierten Rechtsanwalt erstattet werden, da manche Rechtschutzversicherungen versuchen, die Deckung abzulehnen. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, schicken Sie uns Ihre Polizze (sofern nicht ohnedies bereits übermittelt) für eine Deckungsanfrage.    

Geschädigte ohne Rechtsschutzversicherung

Für Geschädigte ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren und den Privatbeteiligtenanschluss zu einem ermäßigten Selbstkostenpreis an. Sollten Sie ein individuelles Vorgehen aufgrund eines Beratungsfehlers wünschen, wäre dies im Einzelfall zu prüfen. Da wir bereits sehr tief in die Causa eingearbeitet sind, können wir dies aber sehr kosteneffizient durchführen. Sollten Sie daran Interesse haben, ersuchen wir um direkte Kontaktaufnahme.    

Interessenkollision von involvierten Personen

Wir warnen dringend vor angeblichen „Sammelklagen“, die involvierten „Berater“ nunmehr organisieren wollen. Dies ist in derartigen Fällen ein typisches Muster, was wir immer wieder in vergleichbaren Finanzskandalen beobachten können. Achten Sie sehr genau darauf, ob die Person, die nunmehr angebliche Hilfe organisieren will, nicht selbst dieses Produkt vermittelt hat und eine Interessenkollision vorliegt. Oft soll dadurch nur eine Beraterhaftung verhindert oder hinausgezögert werden. Da die Voraussetzungen eines Beratungsfehlers individuell zu prüfen sind, ist eine „Sammelklage“ auch ausgeschlossen. Aktuell betrachten wir die Erfolgsaussichten Ihr investiertes Kapital zurück zu bekommen durch die Geltendmachung der Beraterhaftung am größten.     Geschädigteninformation Nr. 1   E-Mail Adresse für die anwaltliche Vertretung:   office@anwaltskanzlei-pichler.at