Keine Streupflicht um Mitternacht

In einer Wohnhausanlage besteht keine Pflicht des Eigentümers beziehungsweise des Verwalters, die von den Mietern benützten Wege „rund um die Uhr“ von Schnee und Eis freizuhalten.

Schadenersatz wegen Beschädigung der Grenzmauer durch Wurzeln

Schäden an einer Grenzmauer, die durch die Wurzeln eines sich auf dem Nachbargrundstück befindlichen Baumes verursacht wurden, können im Fall ihrer Erkennbarkeit zu Schadenersatzansprüchen des geschädigten Nachbarn gegen den Baumeigentümer führen.

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