Kurz vor Weihnachten wird für viele die Zeit knapp um Geschenke in Geschäften zu kaufen.  Immer mehr Menschen greifen daher auf Onlinebestellungen zurück. Doch was passiert, wenn die Ware defekt ist oder sie nicht den Erwartungen entspricht. Kann man von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen? Besteht die Möglichkeit zur Gewährleistung?

Beim Rücktrittsrecht gelten die gleichen Regeln im Geschäft sowie auch bei Onlineeinkäufe. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage. Dabei muss der Verbraucher keine Gründe angeben.

Die Rücktrittsfrist bei Dienstleistungsverträgen beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen ist die Regelung unterschiedlicher. Entweder beginnt sie mit dem Tag an dem der Verbraucher die Ware erhält oder – sollte die Ware nicht im Rahmen eines einheitlichen Pakets ankommen – beginnt die Frist ab dem Zeitpunkt zu laufen an dem die zuletzt gelieferte Ware beim Verbraucher angekommen ist. Das gleiche gilt für Teilsendungen, hierbei beginnt die Rücktrittsfrist erst dann zu laufen, wenn der Verbraucher alle Teilsendungen erhalten hat.

Eine längere Rücktrittsfrist kann zu Gunsten des Konsumenten vereinbart werden. Eine Verkürzung der Frist  geht jedoch nicht. Sollten die Online-Shop-Betreiber den Verbraucher nicht über das Bestehen eines Rücktrittsrechtes aufgeklärt haben besteht eine verlängerte Rücktrittsfrist von 12 Monaten und 14 Tagen.

Die Online-Shop-Betreiber haben die Möglichkeit die Informationserteilung innerhalb von 12 Monaten nachzuholen. Sollte dies der Fall sein, besteht für den Verbraucher die Rücktrittsfrist binnen 14 Tagen nach Erhalt dieser Information. Sohin sollen die Online-Shop-Betreiber den Verbraucher über das Bestehen eines Rücktrittsrechts aufklären.

Die oben genannten Informationen sind daher dem Verbraucher bereits vor dem Vertragsabschluss zu erteilen.

 

Oft kommt die Ware auch defekt an. Hierbei besteht die Möglichkeit der Gewährleistung.

Der Unternehmer kann die defekte Ware gegen eine mängelfreie Ware austauschen oder die Ware reparieren. Eine Reparatur muss im Rahmen der Gewährleistung kostenlos erfolgen.

Sofern keine Reparatur oder kein Austausch erfolgt, erhält der Verbraucher, nach Rückgabe der mangelhaften Ware, sein Geld zurück.

Sollte man die Gewährleistung später als 6 Monaten nach dem Kauf geltend machen, muss man nachweisen, dass der Fehler schon bei der Übergabe der Ware vorhanden war.