Sammelklage in Vorbereitung

Betreff: Sammelintervention SAMIV AG / Money Service Group

Unsere Kanzlei vertritt zahlreiche SAMIV- bzw MSG-Geschädigte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

In der Causa Money Service Group (MSG) wird wegen Verdachts auf Anlagebetrug ermittelt. Nach Angaben des Liechtensteiner Staatsanwaltes Robert Wallner haben sich die Verdachtsmomente zwischenzeitlich weiter erhärtet. Der Gründer und früherer Kopf der MSG, Michael Seidl, ist seit Ende Juli auf Grund eines internationalen Haftbefehls in Untersuchungshaft. Gegen ihn bestehe der „dringende Verdacht“ Anlegergelder nicht wie versprochen investiert, sondern zweckwidrig verwendet zu haben. Im Zentrum der Ermittlungen stehen auch die Hermes Invest GmbH und die Samiv AG.

Laut Website der Money Service Group „erfolgen unter der Dachmarke Money Service Group keine weiteren Geschäftstätigkeiten“. Der Pressesprecher Giw D. Izadi will offensichtlich selbst nicht mehr agieren und verweist an die „einzelnen unabhängigen aktiven Gesellschaften“.

Tatsächlich gehören zur Organisation der MSG auch die MS Return, die MS Invest und die MS Consult. Die Fondsgesellschaften sollen liquidiert werden.

Wir führen derzeit intensive Gespräche mit zuständigen Behörden, Staatsanwälten bzw. involvierten Behörden und Personen.

Personen die sich zur Aufnahme in unsere Geschädigtendatei angemeldet haben erhalten kostenlos aktuelle Informationen.

Darüber hinaus bieten wir auch ein Pauschalpaket für Geschädigte zum Selbstkostenpreis an, welches auch die außergerichltiche Vertretung beinhaltet. Durch dieses Pauschalpaket schließen sich Geschädigte der Sammelintervention in der Causa SAMIV/MSG an.

Nach derzeitigem Sachstand werden die SAMIV-Anleger vermutlich von dieser Gesellschaft keine Gelder mehr erhalten. Die Samiv AG verfügt gegenwärtig über lediglich etwa CHF 50.000,00. Über die SAMIV AG wurde der Konkurs eröffnet. Derzeit wird von etwa 3.000 Geschädigten und einer Schadenshöhe von EUR 50.000.000,00 ausgegangen.

Wir sind derzeit am Ausarbeiten einer Sammelklage für die Anleger. Derzeit sehen wir die besten Chancen die veranlagten Gelder durch die direkte Inanspruchnahme der involvierten Personen, insbesondere des Michael Seidl bzw. der jeweiligen Berater, für die Anleger zurück zu erhalten. Der Sammeklage können sich die Geschädigten noch bis 31.10.2011 anschließen.

Derzeit bieten wir drei Möglichkeiten für MSG bzw. SAMIV-Geschädigte an:

1. Aufnahme in die Geschädigtendatei
Es entsteht kein Auftrags- oder Mandatsverhältnis. Sie erhalten lediglich Informationen von unserer Kanzlei über Neuigkeiten in der Causa MSG bzw. Samiv. Es erfolgt keine Beratung oder Korrespondenz mit Ausnahme der Geschädigteninformationen per E-Mail. Die Aufnahme in die Geschädigtendatei ist kostenlos.

2. Außergerichtliche Vertretung und Privatbeteiligtenanschluss
Wir vertreten Sie außergerichtlich bei der Geltendmachung Ihrer Forderung und schließen uns dem einzuleitenden Strafverfahren als Privatbeteiligte an. Besprechungen, Beratungen und Korrespondenz sind inbegriffen. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass Sie in die Strafakten Einsicht erhalten und bereits in den einzuleitenden Strafverfahren Ihren Schaden ohne großes Kostenrisiko durch einen Privatbeteiligtenzuspruch ersetzt erhalten. Durch die außergerichtliche Vertretung ist der Beginn des Zinsenlaufes gewahrt. Selbstverständlich erhalten Sie auch regelmäßig per E-Mail neue Informationen zur Causa ISB. Sofern Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht ohnedies übernimmt, bieten wir die außergerichtliche Vertretung und den Privatbeteiligtenanschluss für pauschal EUR 240,00 (inkl. 20% Ust) an. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, besteht die Möglichkeit, dass diese die Kosten zur Gänze übernimmt. Für die Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung verrechnen wir kein Honorar.

3. Sammelklage / Klagsführung
Wir sehen derzeit die einzige Möglichkeit darin, das eingesetzte Geld für unsere Mandanten durch die direkte Inanspruchnahme der involvierten Personen wieder einbringlich zu machen. Wir werden im Wege der Sammelklage die veranwortlichen Personen in die Haftung nehmen. Sofern die Beratung durch “externe” Berater erfolgt ist, könnte allenfalls auch eine Einzelklage notwendig sein. Der Sammelklage können sich Geschädigte bis zum 31.10.2011 anschließen. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, besteht die Möglichkeit, dass Ihre Versicherung diese Kosten deckt. Wir stellen kostenlos für Sie eine Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung. Sollten Sie keine Deckung bekommen, werden wir Sie informieren, mit welchen Kosten zu rechnen wäre. Dies ist naturgemäß davon abhängig wieviele Personen sich der Sammelklage anschließen. Je mehr Personen sich der Sammelklage anschließen, umso günstiger können wir die Vertretung für den einzelnen Geschädigten anbieten. Sollten Ihnen diese Kosten dennoch zu hoch sein, können Sie natürlich wiederum kostenlos vom Beitritt zur Sammelklage absehen.

Konkurs SAMIV

Unsere Kanzlei ist im engen Kontakt mit dem für den Konkurs der SAMIV AG zuständigen Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Zweigstelle Heiden AR. Auf Wunsch des Konkursamtes haben wir die Gläubigerinformation als auch ein Formular für die Forderungsanmeldung auf unserer Website veröffentlicht.

Die Forderungsanmeldung kann noch bis zum 30.11.2011 erfolgen. Es werden aber auch noch danach einlangende Forderungsanmeldungen berücksichtigt.

Geschädigteninformation des Konkursamtes

Vollmacht Sammelintervention

Derzeit bieten wir drei Möglichkeiten für MSG bzw. SAMIV-Geschädigte an. Sofern Sie sich für die Variante 2. oder 3. entscheiden sollten, benötigen wir einige Informationen zu Ihrer Person, Ihrem “Investment” und auch eine Vollmacht. Das Klientenblatt haben wir online gestellt. Sofern Sie sich für eine der beiden angeführten Varianten entscheiden, benötigen wir das Klientenblatt ausgefüllt und unterfertigt.

Klientenblatt/Vollmacht

Die drei Varianten unserer Kanzlei für SAMIV/MSG-Gschädigte:

1. Aufnahme in die Geschädigtendatei
Es entsteht kein Auftrags- oder Mandatsverhältnis. Sie erhalten lediglich Informationen von unserer Kanzlei über Neuigkeiten in der Causa MSG bzw. Samiv. Es erfolgt keine Beratung oder Korrespondenz mit Ausnahme der Geschädigteninformationen per E-Mail. Die Aufnahme in die Geschädigtendatei ist kostenlos.

2. Außergerichtliche Vertretung und Privatbeteiligtenanschluss
Wir vertreten Sie außergerichtlich bei der Geltendmachung Ihrer Forderung und schließen uns dem einzuleitenden Strafverfahren als Privatbeteiligte an. Besprechungen, Beratungen und Korrespondenz sind inbegriffen. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass Sie in die Strafakten Einsicht erhalten und bereits in den einzuleitenden Strafverfahren Ihren Schaden ohne großes Kostenrisiko durch einen Privatbeteiligtenzuspruch ersetzt erhalten. Durch die außergerichtliche Vertretung ist der Beginn des Zinsenlaufes gewahrt. Selbstverständlich erhalten Sie auch regelmäßig per E-Mail neue Informationen zur Causa ISB. Sofern Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht ohnedies übernimmt, bieten wir die außergerichtliche Vertretung und den Privatbeteiligtenanschluss für pauschal EUR 240,00 (inkl. 20% Ust) an. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, besteht die Möglichkeit, dass diese die Kosten zur Gänze übernimmt. Für die Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung verrechnen wir kein Honorar.

3. Sammelklage / Klagsführung
Wir sehen derzeit die einzige Möglichkeit darin, das eingesetzte Geld für unsere Mandanten durch die direkte Inanspruchnahme der involvierten Personen wieder einbringlich zu machen. Wir werden im Wege der Sammelklage die veranwortlichen Personen in die Haftung nehmen. Sofern die Beratung durch “externe” Berater erfolgt ist, könnte allenfalls auch eine Einzelklage notwendig sein. Der Sammelklage können sich Geschädigte bis zum 31.10.2011 anschließen. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, besteht die Möglichkeit, dass Ihre Versicherung diese Kosten deckt. Wir stellen kostenlos für Sie eine Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung. Sollten Sie keine Deckung bekommen, werden wir Sie informieren, mit welchen Kosten zu rechnen wäre. Dies ist naturgemäß davon abhängig wieviele Personen sich der Sammelklage anschließen. Je mehr Personen sich der Sammelklage anschließen, umso günstiger können wir die Vertretung für den einzelnen Geschädigten anbieten. Sollten Ihnen diese Kosten dennoch zu hoch sein, können Sie natürlich wiederum kostenlos vom Beitritt zur Sammelklage absehen.