Schweizerische Nationalbank (SNB)  in Österreich gerichtlich verurteilt. SNB rechtfertigt sich nicht zum Vorwurf der Falschinformation über die Beibehaltung des Mindeskurses des Schweizer Franken gegenüber dem Euro und lässt Versäumungsurteil gegen sich ergehen.

 

In einem Gerichtsverfahren gegen die Schweizerische Nationalbank konnten wir nunmehr für einen Mandanten ein erstinstanzliches Versäumungsurteil eines österreichischen Gerichtes gegen die SNB erwirken.

Das Bezirksgericht Innere Stadt in Wien hat ein diesbezügliches Versäumungsurteil erlassen und unseren Mandanten über EUR 13.000,00 Schadenersatz zugesprochen. Die Schweizerische Nationalbank hat es offensichtlich vorgezogen, sich nicht inhaltlich auf den Streit einzulassen und sich nicht bezüglich der verbreiteten Falschinformationen über die angebliche Beibehaltung des Mindestkurses zu verantworten.

Es sind von unserer Kanzlei bereits mehrere Verfahren gegen die Schweizerische Nationalbank vor Gericht anhängig, bei denen wir den durch diese Falschinformation entstandenen Schaden und die damit nicht vorgenommen Konvertierung des Schweizer Frankenkredites  in Euro geltend machen. Für viele Österreicher (darunter nicht nur Privatpersonen und Unternehmen, sondern auch das Geld von Steuerzahlern bei CHF-Krediten von Gemeinden und Bundesländern) ist durch die plötzliche und unerwartete Aufhebung des Mindestkurses und die damit entstandene Aufwertung des Schweizer Franken gegenüber dem Euro enormer Schaden entstanden. Wenige Tage zuvor wurde von seiten der Schweizerischen Nationalbank bekanntlich noch versichert, dass am Mindestkurs nicht gerüttelt werde, obwohl bereits klar sein musste, dass der Mindestkurs aufgegeben wird. Genau diese Falschinformation ist der Vorwurf gegen die SNB.

Das Urteil gegen die Schweizerische Nationalbank ist noch nicht rechtskräftig und wird dieser in den nächsten Tagen in der Schweiz zugestellt werden. Es bleibt abzuwarten, ob die Schweizerische Nationalbank noch ein Rechtsmittel einlegt oder das Urteil unbekämpft bleibt.