Derzeit bieten wir drei Möglichkeiten für MSG bzw. SAMIV-Geschädigte an. Sofern Sie sich für die Variante 2. oder 3. entscheiden sollten, benötigen wir einige Informationen zu Ihrer Person, Ihrem "Investment" und auch eine Vollmacht. Das Klientenblatt haben wir online gestellt. Sofern Sie sich für eine der beiden angeführten Varianten entscheiden, benötigen wir das Klientenblatt ausgefüllt und unterfertigt.
Die drei Varianten unserer Kanzlei für SAMIV/MSG-Gschädigte:
1. Aufnahme in die Geschädigtendatei
Es entsteht kein Auftrags- oder Mandatsverhältnis. Sie erhalten lediglich Informationen von unserer Kanzlei über Neuigkeiten in der Causa MSG bzw. Samiv. Es erfolgt keine Beratung oder Korrespondenz mit Ausnahme der Geschädigteninformationen per E-Mail. Die Aufnahme in die Geschädigtendatei ist kostenlos.
2. Außergerichtliche Vertretung und Privatbeteiligtenanschluss
Wir vertreten Sie außergerichtlich bei der Geltendmachung Ihrer Forderung und schließen uns dem einzuleitenden Strafverfahren als Privatbeteiligte an. Besprechungen, Beratungen und Korrespondenz sind inbegriffen. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass Sie in die Strafakten Einsicht erhalten und bereits in den einzuleitenden Strafverfahren Ihren Schaden ohne großes Kostenrisiko durch einen Privatbeteiligtenzuspruch ersetzt erhalten. Durch die außergerichtliche Vertretung ist der Beginn des Zinsenlaufes gewahrt. Selbstverständlich erhalten Sie auch regelmäßig per E-Mail neue Informationen zur Causa ISB. Sofern Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht ohnedies übernimmt, bieten wir die außergerichtliche Vertretung und den Privatbeteiligtenanschluss für pauschal EUR 240,00 (inkl. 20% Ust) an. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, besteht die Möglichkeit, dass diese die Kosten zur Gänze übernimmt. Für die Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung verrechnen wir kein Honorar.
3. Sammelklage / Klagsführung
Wir sehen derzeit die einzige Möglichkeit darin, das eingesetzte Geld für unsere Mandanten durch die direkte Inanspruchnahme der involvierten Personen wieder einbringlich zu machen. Wir werden im Wege der Sammelklage die veranwortlichen Personen in die Haftung nehmen. Sofern die Beratung durch "externe" Berater erfolgt ist, könnte allenfalls auch eine Einzelklage notwendig sein. Der Sammelklage können sich Geschädigte bis zum 31.10.2011 anschließen. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, besteht die Möglichkeit, dass Ihre Versicherung diese Kosten deckt. Wir stellen kostenlos für Sie eine Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung. Sollten Sie keine Deckung bekommen, werden wir Sie informieren, mit welchen Kosten zu rechnen wäre. Dies ist naturgemäß davon abhängig wieviele Personen sich der Sammelklage anschließen. Je mehr Personen sich der Sammelklage anschließen, umso günstiger können wir die Vertretung für den einzelnen Geschädigten anbieten. Sollten Ihnen diese Kosten dennoch zu hoch sein, können Sie natürlich wiederum kostenlos vom Beitritt zur Sammelklage absehen.