Unerwartet kurze Haltbarkeit von Verschleißteilen als Mangel eines Motors
Max Mustermann2020-03-04T15:36:08+01:00Ein neuer Automotor gilt als mangelhaft, wenn die Verschleißteilen bei gewöhnlichem Gebrauch keine zwei Jahre halten und zur Funktionsunfähigkeit des Motors führen. Anderes gilt nur dann, wenn auf die kürzere Haltbarkeit von Verschleißteilen hingewiesen wurde oder wenn sie allgemein bekannt war. Sachverhalt Die Klägerin gab bei der beklagten KFZ-Werkstätte den Einbau eines neuen [...]